Bruchteilseigentum
Bruchteilseigentum – Gemeinsames Eigentum nach Bruchteilen
Beim Bruchteilseigentum gehört eine Immobilie mehreren Personen, wobei jeder einen ideellen Anteil am gesamten Objekt hält – etwa die Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel. Im Gegensatz zum Wohnungseigentum ist beim Bruchteilseigentum keine bestimmte Wohnung einem bestimmten Eigentümer zugeordnet. Jeder Miteigentümer hat Rechte am gesamten Grundstück, eingeschränkt durch den Anteil der anderen.
Warum ist das wichtig?
Bruchteilseigentum entsteht häufig bei Erbgemeinschaften oder wenn Paare gemeinsam eine Immobilie kaufen. Die Verwaltung erfordert Einstimmigkeit bei wesentlichen Veränderungen und Mehrheitsentscheidungen bei der laufenden Verwaltung. Problematisch wird es, wenn ein Miteigentümer seinen Anteil verkaufen möchte oder die Gemeinschaft aufgelöst werden soll – jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Das kann zur Teilungsversteigerung führen.
Beispiel: Drei Geschwister erben ein Zweifamilienhaus in Lübeck im Wert von 360.000 Euro zu je einem Drittel. Schwester A möchte verkaufen, Bruder B will vermieten, Bruder C will selbst einziehen. Da keine Einigung zustande kommt, beantragt A die Teilungsversteigerung. Das Haus wird für 295.000 Euro versteigert – 65.000 Euro unter dem Verkehrswert.
Praxis-Tipp
Regeln Sie bei gemeinsamen Immobilienkäufen die Eigentumsverhältnisse klar im Voraus. Vereinbaren Sie schriftlich, was bei Trennung, Tod oder Verkaufswunsch eines Miteigentümers passiert. Ein Gesellschaftsvertrag oder eine notarielle Vereinbarung kann die Teilungsversteigerung ausschließen und Vorkaufsrechte festlegen.
Berechnen Sie die Kosten der Eigentümergemeinschaft mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

