Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen – Kredit mit nachrangiger Absicherung

Ein Nachrangdarlehen ist ein Kredit, der im Grundbuch hinter einer bereits bestehenden erstrangigen Grundschuld eingetragen wird. Bei einer Zwangsversteigerung wird der nachrangige Gläubiger erst bedient, nachdem der erstrangige vollständig befriedigt wurde. Dieses höhere Risiko spiegelt sich in deutlich höheren Zinssätzen wider – typischerweise 2 bis 5 Prozent über dem erstrangigen Darlehen.

Warum ist das wichtig?

Nachrangdarlehen schließen die Lücke zwischen dem erstrangigen Bankkredit und dem vorhandenen Eigenkapital. Sie werden von Bausparkassen, Landesförderbanken (als zinslose oder zinsgünstige Förderdarlehen) und privaten Geldgebern angeboten. Im Bereich der Immobilien-Projektentwicklung sind nachrangige Mezzanine-Darlehen ein gängiges Instrument. Für den Kreditnehmer ist entscheidend: Die monatliche Gesamtbelastung aus Erst- und Nachrangdarlehen muss tragbar sein.

Beispiel: Kauf einer Altbauwohnung in Weimar für 165.000 Euro. Eigenkapital: 15.000 Euro (9 %). Erstrangiges Darlehen: 130.000 Euro zu 3,6 %. Nachrangdarlehen der Landesförderbank: 20.000 Euro zu 1,5 % (zinsgünstig, da Förderprogramm). Gesamtfinanzierung: 150.000 Euro. Die monatliche Rate: 595 Euro (Erstdarlehen) + 108 Euro (Nachrangdarlehen) = 703 Euro.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie, ob Ihre Landesförderbank zinsverbilligte Nachrangdarlehen anbietet – Programme wie die L-Bank (Baden-Württemberg) oder die NRW.BANK gewähren Zuschüsse und günstige Nachrangmittel. Achten Sie darauf, dass das Nachrangdarlehen tilgungsfrei gestellt werden kann, falls der Cashflow knapp wird. Vermeiden Sie Nachrangdarlehen von privaten Anbietern mit überhöhten Zinsen.

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