Rücklagenkonto WEG
Rücklagenkonto WEG – Finanzpolster der Eigentümergemeinschaft
Das Rücklagenkonto (Erhaltungsrücklage, ehemals Instandhaltungsrücklage) ist ein separates Bankkonto, auf dem die Eigentümergemeinschaft Geld für zukünftige Erhaltungsmaßnahmen anspart. Jeder Eigentümer zahlt monatlich einen festgelegten Betrag ein, der im Wirtschaftsplan beschlossen wird. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer – sie wird beim Wohnungsverkauf nicht anteilig erstattet.
Warum ist das wichtig?
Eine ausreichende Rücklage verhindert teure Sonderumlagen. Faustregel nach der Peterschen Formel: 7 bis 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr, abhängig vom Gebäudealter. Ein Altbau von 1960 braucht höhere Rücklagen als ein Neubau von 2020. Ist die Rücklage zu niedrig, müssen bei einer nötigen Dachsanierung (50.000-100.000 Euro) alle Eigentümer plötzlich fünfstellige Sonderumlagen aufbringen. Seit der WEG-Reform 2020 hat der Verwalter mehr Handlungsspielraum für Erhaltungsmaßnahmen aus der Rücklage.
Beispiel: WEG-Anlage in Kassel, 15 Einheiten, Baujahr 1975, Gesamtwohnfläche 1.050 m². Empfohlene Rücklage: 10 Euro/m²/Jahr = 10.500 Euro jährlich. Tatsächliche Rücklage: 6.800 Euro jährlich (6,48 Euro/m²). Nach 8 Jahren stehen 54.400 Euro auf dem Konto. Nötige Fassadensanierung: 85.000 Euro. Sonderumlage: 30.600 Euro, aufgeteilt auf 15 Eigentümer = 2.040 Euro pro Einheit. Bei ausreichender Rücklage wäre keine Sonderumlage nötig gewesen.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie vor dem Wohnungskauf den Kontostand der Rücklage und die monatliche Zuführung. Eine Rücklage unter 5 Euro/m²/Jahr bei einem Altbau ist ein Warnsignal für anstehende Sonderumlagen. Als Eigentümer: Setzen Sie sich in der Versammlung für eine angemessene Erhöhung ein. Lieber monatlich 30 Euro mehr zahlen als einmalig 5.000 Euro Sonderumlage.
Kalkulieren Sie das Hausgeld im Cashflow-Rechner.

