Zulässige Mieterhöhung nach §558 BGB berechnen
Aktuelle Kaltmiete (€/Monat) ?Ihre aktuelle Nettokaltmiete ohne Nebenkosten.
Ortsübliche Vergleichsmiete (€/Monat) ?Laut Mietspiegel Ihrer Gemeinde. Falls kein Mietspiegel vorhanden: Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen.
Letzte Mieterhöhung vor (Monaten)
Kappungsgrenze: ?Normal: 20% in 3 Jahren. In angespannten Wohnungsmärkten (Großstädte): oft 15% in 3 Jahren.
Berechnung:
| Position | Wert |
|---|---|
| Aktuelle Kaltmiete | 0 € |
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 0 € |
| Max. Kappungsgrenze | 0 € |
| Maximal mögliche neue Miete | 0 € |
| Erhöhung / Monat | 0 € |
| Mehrertrag / Jahr | 0 € |
Hinweis: Mieterhöhungen nach §558 BGB müssen schriftlich begründet werden. Der Mieter hat 2 Monate Bedenkzeit. Bei Modernisierung gilt §559 BGB (separater Rechner).