Mieterhöhung Rechner

Zulässige Mieterhöhung nach §558 BGB berechnen

Aktuelle Kaltmiete (€/Monat) ?Ihre aktuelle Nettokaltmiete ohne Nebenkosten.

Ortsübliche Vergleichsmiete (€/Monat) ?Laut Mietspiegel Ihrer Gemeinde. Falls kein Mietspiegel vorhanden: Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen.

Letzte Mieterhöhung vor (Monaten)

Kappungsgrenze: ?Normal: 20% in 3 Jahren. In angespannten Wohnungsmärkten (Großstädte): oft 15% in 3 Jahren.

Berechnung:

Position Wert
Aktuelle Kaltmiete 0 €
Ortsübliche Vergleichsmiete 0 €
Max. Kappungsgrenze 0 €
Maximal mögliche neue Miete 0 €
Erhöhung / Monat 0 €
Mehrertrag / Jahr 0 €

Hinweis: Mieterhöhungen nach §558 BGB müssen schriftlich begründet werden. Der Mieter hat 2 Monate Bedenkzeit. Bei Modernisierung gilt §559 BGB (separater Rechner).