Schenkungssteuer: Was ist das?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die in einigen Ländern auf Schenkungen von einer Person an eine andere erhoben wird. Eine Schenkung ist im Allgemeinen eine freiwillige Übertragung von Eigentum oder Vermögen ohne Gegenleistung.

In Deutschland wird bei Schenkungen von Immobilien auch eine Schenkungssteuer erhoben. Der Wert der Immobilie wird dabei als Grundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen.

Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie nach dem Wert der Immobilie.

Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher sind die Freibeträge und desto niedriger ist der Steuersatz.

Der Steuersatz variiert je nach Bundesland in Deutschland zwischen 7 und 30 Prozent und richtet sich nach der Höhe des Geschenkwerts. Die Schenkungssteuer muss vom Empfänger der Schenkung innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung an das Finanzamt gezahlt werden.

Schenkungssteuer im Überblick:

  • Steuer auf Schenkungen von einer Person an eine andere
  • Wert der Immobilie dient als Grundlage für die Berechnung der Steuer
  • Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis
  • Steuersatz variiert zwischen 7 und 30 Prozent

Beispiel: Schenkungssteuer berechnen

Hier ein kurzes Beispiel für die Berechnung der Schenkungssteuer einer Immobilie im Wert von 500.000€ zwischen zwei Brüdern in Bayern.

Die Steuerbemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Wert der Immobilie minus dem Freibetrag von 20.000 Euro. Der Steuersatz beträgt in Bayern 10 Prozent. Somit ergibt sich eine Schenkungssteuer von 48.000 Euro (10% von 480.000 Euro).

Wert der Immobilie 500.000 Euro
Verwandtschaftsverhältnis Geschwister
Freibetrag 20.000 Euro
Steuerbemessungsgrundlage 480.000 Euro
Steuersatz in Bayern 10%
Steuerbetrag 48.000 Euro

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