WEG Wohnungseigentümergemeinschaft: Wohnung kaufen und vermieten – worauf musst Du achten?
Wenn du eine Wohnung kaufst, bist du automatisch Teil einer WEG, einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Wichtigste ist schon mal: Du willst eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen? Perfekt! Denn im Vergleich zum Haus als Kapitalanlage trägst du nicht 100 % der Kosten. Sagen wir, die Heizanlage geht defekt, die Elektrik im Haus muss erneuert werden – bei einem Vierparteienhaus zahlst du nur 25 % der Kosten, bei acht Parteien nur 12,5 % und bei 20 Parteien nur noch 5 % der anfallenden Kosten.
Erklärvideo: Die WEG, Wohnungseigentümergemeinschaft
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- Doch was ist eine WEG? Welche Regeln gelten in der WEG?
- Was musst du dir von der Eigentümergemeinschaft genehmigen lassen?
Kurz, knackig, alles Wichtige zur WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine Rechtsgemeinschaft, die entsteht, wenn ein Mehrfamilienhaus in verschiedene Wohnungseigentumseinheiten aufgeteilt wird. Diese Einheiten bestehen aus Sondereigentum, also den einzelnen Wohnungen, die dir und den anderen Eigentümern gehören, und dem Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gemeinschaftlich gehört. Das Gemeinschaftseigentum umfasst Bereiche wie Treppenhäuser, Dächer, Außenwände und Anlagen wie Aufzüge.
Vorteile und Nachteile einer WEG
Die Mitgliedschaft in einer WEG bringt dir verschiedene Vorteile. Zum einen könnt ihr die Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen gemeinsam tragen, was für dich eine finanzielle Entlastung bedeutet. Zudem hast du durch dein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung die Möglichkeit, aktiv an Entscheidungen mitzuwirken und somit Einfluss auf die Verwaltung des Gebäudes zu nehmen. Die professionelle Verwaltung durch einen Verwalter kann ebenfalls ein Vorteil sein, da sie dich von vielen organisatorischen und administrativen Aufgaben entlastet.
Allerdings gibt es auch Nachteile. Die Gemeinschaft birgt ein gewisses Konfliktpotenzial, da unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen können. Entscheidungen müssen oft durch Mehrheitsbeschlüsse getroffen werden, was bedeuten kann, dass nicht alle Wünsche und Vorstellungen von dir berücksichtigt werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Verwaltung und notwendige Rücklagen, die regelmäßig von den Eigentümern zu zahlen sind.
Halten wir nochmal fest:
- Du teilst Kosten für Instandhaltungen, statt alles alleine zu bezahlen
- Du kannst mitbestimmen in der Eigentümerversammlung.
- Du musst mit möglichen Konflikten und regelmäßigen Kosten rechnen. Als Eigentümer kannst du jedoch eine Hausverwaltung beauftragen, die viele Aufgaben übernimmt, was dir als Vermieter oder Vermieterin Stress ersparen kann.
Das bringt uns direkt zu den:
Rechten und Pflichten eines Eigentümers
Als Eigentümer einer Wohnung in einer WEG hast du bestimmte Rechte und Pflichten. Du hast das Recht, deine Wohnung nach Belieben zu nutzen und zu gestalten, solange dies nicht die Rechte der anderen Eigentümer oder das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt. Zudem hast du das Recht auf Teilnahme und Mitbestimmung in der Eigentümerversammlung.
Deine Pflichten umfassen die Zahlung des Hausgeldes, das zur Deckung der laufenden Kosten und der Instandhaltungsrücklage dient. Du musst dich auch an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung halten und kannst zur Kostenübernahme für gemeinschaftliche Maßnahmen verpflichtet werden. Außerdem bist du verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum pfleglich zu behandeln und Schäden zu melden.
Nochmal die Learnings:
- Du kannst deine Wohnung gestalten, solange du die Gemeinschaftsregeln einhältst.
- Du musst Hausgeld zahlen und Beschlüsse einhalten.
- Du trägst Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum.
Damit kommen wir zu den:
Regeln in der Eigentümergemeinschaft
In einer WEG gelten verschiedene Regeln, die in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung festgelegt sind. Diese regeln unter anderem die Nutzung des Gemeinschaftseigentums, die Verteilung der Kosten und die Pflichten der Eigentümer. Darüber hinaus werden in der Eigentümerversammlung durch Beschlüsse weitere Regelungen getroffen, die für alle Eigentümer bindend sind.
Das heißt für dich:
- Du musst die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung beachten.
- Du musst die Nutzung des Gemeinschaftseigentums regeln.
- Du musst Beschlüsse der Eigentümerversammlung einhalten.
Jetzt zu einer der beliebtesten Fragen:
Was musst du dir von der Eigentümergemeinschaft genehmigen lassen?
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Einige Maßnahmen müssen von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden. Dies betrifft vor allem bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, wie etwa die Installation von Satellitenschüsseln, Balkonerweiterungen oder größere Renovierungsarbeiten. Auch Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen oder die Nutzung der Gemeinschaftsanlagen beeinträchtigen, müssen von der Eigentümerversammlung beschlossen werden.
Die Aufteilung der Eigentumsrechte in einer WEG ist klar geregelt. Das Sondereigentum umfasst die einzelnen Wohnungen und gegebenenfalls dazugehörige Kellerräume oder Garagen. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes und der Außenanlagen, die nicht im Sondereigentum stehen. Die genaue Aufteilung ist in der Teilungserklärung festgehalten.
Merke dir also:
- Dein Sondereigentum: deine Wohnung und ggf. Keller/Garage.
- Gemeinschaftseigentum: alle anderen Gebäudeteile.
- Aufteilung ist in der Teilungserklärung festgelegt.
Beschlossen wird dann alles auf der:
Eigentümerversammlung: Ablauf, Stimmrecht und mehr
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium der WEG, in dem alle wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Sie findet in der Regel einmal im Jahr statt, kann aber auch außerordentlich einberufen werden. Jeder Eigentümer hat ein Stimmrecht, dessen Gewichtung sich nach dem Miteigentumsanteil richtet. In der Versammlung wird über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, Instandhaltungsmaßnahmen und andere wichtige Angelegenheiten abgestimmt. Die Beschlüsse werden meist mit einfacher Mehrheit gefasst, für bestimmte Maßnahmen ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Merke dir also für die Eigentümerversammlung:
- Du nimmst an der Eigentümerversammlung teil, um wichtige Entscheidungen zu treffen.
- Dein Stimmrecht richtet sich nach dem Miteigentumsanteil.
- Du musst wissen, dass Beschlüsse meist mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
In einer WEG teilst du dir das Eigentum an einem Gebäude mit anderen Eigentümern, wobei du sowohl Rechte als auch Pflichten hast. Du profitierst von gemeinsamer Kostenteilung und Mitbestimmung, musst aber auch Konflikte und regelmäßige Kosten in Kauf nehmen. Du musst die Regeln der Gemeinschaft einhalten und genehmigungspflichtige Maßnahmen beachten. Deine Rechte und Pflichten sind klar geregelt, und die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium für Entscheidungen. Du solltest aktiv an der Gemeinschaft teilnehmen und die Verantwortung für dein Eigentum und das Gemeinschaftseigentum übernehmen.
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