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Energieausweis

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung seit 2014 Pflicht und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (GEG § 80).

Zwei Arten

  • Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Günstiger (ca. 50–100 €), aber weniger aussagekräftig, da nutzerabhängig.
  • Bedarfsausweis: Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz. Teurer (ca. 300–500 €), aber objektiver. Pflicht für Gebäude bis Baujahr 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten.

Energieausweis

Energieeffizienzklassen

Von A+ (unter 30 kWh/m²a, Passivhaus-Standard) bis H (über 250 kWh/m²a, unsanierter Altbau). Die Klasse beeinflusst den Immobilienwert und die zu erwartenden Heizkosten erheblich.

Tipp: Planen Sie bei Mietobjekten immer 2–3 % Leerstand pro Jahr ein – selbst in gefragten Städten gibt es Mieterwechsel.

Pflichtangaben in Inseraten

Art des Ausweises, Endenergiebedarf/-verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse müssen in jedem Immobilieninserat angegeben werden.

Häufige Fragen

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welchen brauche ich?

Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 (ohne nachträgliche Dämmung) ist der Bedarfsausweis Pflicht. In allen anderen Fällen reicht der günstigere Verbrauchsausweis.