Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche. Sie ist neben der GRZ die wichtigste Kennzahl für das Bebauungspotenzial eines Grundstücks.
Berechnung
GFZ = Geschossfläche aller Vollgeschosse ÷ Grundstücksfläche
Beispiel: GFZ 1,2 bei 500 m² Grundstück → maximal 600 m² Geschossfläche (z.B. 3 Geschosse à 200 m²).
Gut zu wissen: Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (u.a. NRW, Brandenburg). Bei einer 300.000-€-Immobilie macht das einen Unterschied von 9.000 €.
Typische Werte
- Reines Wohngebiet: GFZ 0,6–1,0
- Allgemeines Wohngebiet: GFZ 1,2
- Mischgebiet: GFZ 1,2–1,6
- Kerngebiet: GFZ 2,4–3,0
Bedeutung für Investoren
Eine hohe GFZ bedeutet mehr mögliche Wohnfläche = höherer Grundstückswert. Beim Aufteilergeschäft (Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umwandeln) ist die GFZ entscheidend für die Wirtschaftlichkeit.



