Maklercourtage (Provision)

Die Maklercourtage (Maklerprovision) ist die Vergütung für den Immobilienmakler bei erfolgreicher Vermittlung. Seit dem 23.12.2020 gilt für Wohnimmobilien: Der Käufer zahlt maximal so viel wie der Verkäufer (§ 656c BGB).

Aktuelle Regelung

  • Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision
  • Gesamtprovision: Üblicherweise 5,95–7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.)
  • Beispiel: 6 % gesamt → 3 % Käufer + 3 % Verkäufer (jeweils zzgl. MwSt.)

Fälligkeit

Die Provision wird fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Der Makleranspruch entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung – also wenn es tatsächlich zum Vertragsschluss kommt.

Wichtig: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

Provision verhandeln

Trotz der üblichen Sätze ist die Provision verhandelbar. Besonders bei hochpreisigen Objekten oder wenn der Makler beide Seiten vertritt, sind Nachlässe möglich.

Die genauen Maklerkosten berechnen Sie mit dem Maklerkosten Rechner.

Unser Fazit

Der Immobilienmarkt belohnt gut vorbereitete Käufer. Wer Kaufnebenkosten, Finanzierung und Rendite vorab realistisch durchrechnet, vermeidet böse Überraschungen und schafft die Grundlage für langfristigen Vermögensaufbau.