Sondereigentum

Sondereigentum ist der Teil einer Eigentumswohnung, der einem einzelnen Eigentümer gehört. Es umfasst die Wohnung selbst sowie bestimmte Räume und Anlagen, die im Aufteilungsplan als Sondereigentum gekennzeichnet sind.

Was gehört zum Sondereigentum?

  • Alle Räume innerhalb der Wohnung
  • Nicht tragende Innenwände
  • Bodenbeläge, Sanitäreinrichtungen, Innentüren
  • Innenseite der Fenster und Wohnungstür
  • Kellerräume (wenn zugeordnet)
  • Stellplätze (als Sondereigentum möglich seit WEG-Reform)

Sondereigentum

Was ist kein Sondereigentum?

Tragende Wände, Außenfassade, Dach, Fenster (Außenseite), Hauptleitungen, Treppenhaus, Aufzug – all das ist Gemeinschaftseigentum.

Gut zu wissen: Die Spekulationssteuer entfällt, wenn Sie Ihre Immobilie mindestens 10 Jahre halten oder in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf selbst darin gewohnt haben.

Bedeutung

Der Eigentümer darf sein Sondereigentum frei gestalten und nutzen, solange die Rechte anderer Eigentümer nicht beeinträchtigt werden. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich eine Immobilie als Kapitalanlage?

Wenn die Mieteinnahmen langfristig die laufenden Kosten (Kredit, Instandhaltung, Verwaltung, Leerstand) übersteigen und der Standort eine stabile Wertentwicklung erwarten lässt.