Flurstücknummer
Flurstücknummer – Die Personalausweisnummer Ihres Grundstücks
Jedes Grundstück in Deutschland ist durch eine eindeutige Flurstücknummer im Liegenschaftskataster identifiziert. Die Nummer besteht aus Zähler und Nenner (z. B. 127/3) und ist innerhalb einer Flur einmalig. Zusammen mit der Gemarkung und der Flurnummer ergibt sich eine bundesweit eindeutige Kennzeichnung. Das Katasteramt (Vermessungsamt) vergibt und verwaltet diese Nummern.
Warum ist das wichtig?
Die Flurstücknummer ist die Verbindung zwischen dem Grundbuch und der tatsächlichen Fläche auf der Landkarte. Im Grundbuch wird jedes Grundstück über seine Flurstücknummer identifiziert – nicht über die Straßenadresse. Bei Grundstücksteilungen entstehen neue Flurstücknummern, bei Verschmelzungen werden alte gelöscht. Fehler bei der Flurstücknummer im Kaufvertrag können dazu führen, dass das falsche Grundstück übertragen wird.
Beispiel: Ein Grundstück in der Gemarkung Ehrenfeld, Flur 12, Flurstück 89/4 wird geteilt. Es entstehen die neuen Flurstücke 89/5 (600 m², wird verkauft) und 89/6 (400 m², bleibt beim Eigentümer). Im Kaufvertrag muss exakt das Flurstück 89/5 benannt sein. Eine Verwechslung mit 89/6 hätte fatale Folgen.
Praxis-Tipp
Gleichen Sie vor dem Notartermin die Flurstücknummer im Kaufvertragsentwurf mit dem aktuellen Grundbuchauszug und der Flurkarte ab. Bestellen Sie eine aktuelle Flurkarte beim Katasteramt (15-30 Euro) und prüfen Sie, ob die Grundstücksgrenzen mit Ihrer Vorstellung übereinstimmen. Bei älteren Grundstücken können Grenzsteine versetzt oder überwachsen sein.
Planen Sie alle Kaufkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.



