Investitionsabzugsbetrag
Investitionsabzugsbetrag – Steuern sparen vor dem Kauf
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt es Vermietern, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bereits vor dessen Kauf steuerlich geltend zu machen. Bei Immobilien betrifft dies nicht das Gebäude selbst, sondern bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküchen, Markisen oder Photovoltaikanlagen, die vermietet werden. Die Höchstgrenze liegt bei 200.000 Euro pro Betrieb.
Warum ist das wichtig?
Der IAB verschiebt Steuerbelastung in die Zukunft und schafft Liquidität im Kaufjahr. Vermieter mit mehreren Wohnungen können so ihre Steuerlast gezielt steuern. Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB angeschafft werden und mindestens zu 90 Prozent betrieblich oder vermieterisch genutzt werden. Wird die Investition nicht durchgeführt, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden – inklusive Verzinsung.
Beispiel: Ein Vermieter in Leipzig plant für 2027 den Einbau einer Einbauküche (4.000 Euro) und einer Photovoltaikanlage (12.000 Euro) für sein Mietshaus. Er bildet 2026 einen IAB über 8.000 Euro (50 % von 16.000 Euro). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart er 2026 sofort 3.360 Euro Steuern. Im Anschaffungsjahr 2027 reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA entsprechend.
Praxis-Tipp
Nutzen Sie den IAB, wenn Sie größere Investitionen in vermietete Immobilien planen und im Vorjahr hohe Einkünfte haben. Achten Sie auf die Dreijahresfrist und dokumentieren Sie die geplante Investition konkret. Besprechen Sie die Strategie mit Ihrem Steuerberater – der IAB ist ein mächtiges, aber fehleranfälliges Instrument.
Bewerten Sie die Rendite Ihrer Investition mit dem Rendite-Check.



