Widerrufsrecht Darlehen
Widerrufsrecht Darlehen – 14 Tage Bedenkzeit bei Immobilienkrediten
Verbraucher haben bei Immobiliendarlehensverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Der Widerruf muss in Textform (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen und bedarf keiner Begründung. Wird der Vertrag widerrufen, wird das Darlehen rückabgewickelt: Der Kreditnehmer gibt das erhaltene Geld zurück, die Bank erstattet geleistete Zinsen und Gebühren.
Warum ist das wichtig?
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Bank können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt – der sogenannte „Widerrufsjoker“. In den Jahren 2014-2016 nutzten tausende Kreditnehmer fehlerhafte Belehrungen, um hochverzinste Altverträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Der BGH hat den Widerrufsjoker zwar eingeschränkt, aber bei nachweislich fehlerhafter Belehrung bleibt das Widerrufsrecht bestehen. Seit Juni 2016 gilt für die meisten Altverträge eine Ausschlussfrist.
Beispiel: Ein Ehepaar hat 2012 ein Immobiliendarlehen über 240.000 Euro zu 4,2 % abgeschlossen. Die Widerrufsbelehrung enthielt einen Formfehler (falsche Fristberechnung). 2015 erklären sie den Widerruf. Die Bank muss den Vertrag rückabwickeln: Das Ehepaar zahlt die Restschuld zurück und erhält alle zu viel gezahlten Zinsen erstattet – eine Ersparnis von 28.000 Euro gegenüber der regulären Restlaufzeit.
Praxis-Tipp
Nutzen Sie die 14-tägige Widerrufsfrist als echte Bedenkzeit, bevor Sie sich binden. Falls Sie einen älteren Kreditvertrag mit hohem Zinssatz haben, lassen Sie die Widerrufsbelehrung von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Die Kosten von 200-400 Euro für die Erstberatung stehen in keinem Verhältnis zur möglichen Ersparnis von zehntausenden Euro.
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