Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie – Staatlicher Bonus fürs Bausparen
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss auf Einzahlungen in Bausparverträge. Sie beträgt 10 Prozent der jährlichen Sparleistung, maximal 70 Euro für Alleinstehende (bei 700 Euro Einzahlung) und 140 Euro für Verheiratete (bei 1.400 Euro Einzahlung). Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.
Warum ist das wichtig?
Die Wohnungsbauprämie macht Bausparen für Normalverdiener attraktiver und unterstützt den Aufbau von Eigenkapital für den Immobilienkauf. Seit 2021 gelten erhöhte Einkommensgrenzen, wodurch deutlich mehr Haushalte förderberechtigt sind. Die Prämie wird erst bei wohnwirtschaftlicher Verwendung ausgezahlt: Bau, Kauf oder Renovierung einer Immobilie. Bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr ist die Verwendung nach einer Sperrfrist von sieben Jahren frei.
Beispiel: Ein junges Paar (beide Einkommen zusammen 55.000 Euro zu versteuern) spart jährlich 1.400 Euro in einen Bausparvertrag. Wohnungsbauprämie: 140 Euro pro Jahr. Nach 7 Jahren haben sie 9.800 Euro gespart plus 980 Euro Prämien = 10.780 Euro. Dieser Betrag dient als Eigenkapitalgrundlage für den Kauf einer Eigentumswohnung.
Praxis-Tipp
Beantragen Sie die Wohnungsbauprämie jedes Jahr bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres. Den Antrag erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse. Nutzen Sie die Prämie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage, falls Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt – beides ist kombinierbar. Prüfen Sie, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, und reichen Sie bei Schwankungen rechtzeitig den Antrag ein.
Berechnen Sie Ihren Eigenkapitalaufbau mit dem Eigenkapital-Rechner.



