Nießbrauch Definition: Bewegliche Dinge, Grundstücke, Vermögen, Rechte

Nießbrauch – Ein Nießbrauch kann an beweglichen Dingen, Grundstücken, einem Vermögen und einzelnen Rechten gehandhabt werden. Die formelle Inhaberschaft an einem Recht und die Nutzungsmöglichkeit werden unterschieden. Der Nießbraucher hat das Recht auf die Nutzung einer bestimmten Sache, darf diese aber nicht verändern. Das Nießbrauchrecht endet erst mit dem Tod.

Nießbrauch im Überblick

  • Anwendung in beweglichen Dingen, Grundstücken, Vermögen, Rechten
  • Formelle Inhaberschaft an einem Recht und Nutzungsmöglichkeiten unterscheiden sich
  • Nießbraucher hat Recht auf die Nutzung einer Sache, darf diese aber nicht verändern
  • Recht eines Nießbrauchs endet mit dem Tod

Verbindlichkeit Definition

Verbindlichkeit - Unter dem Begriff Verbindlichkeit versteht man die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen. Bei der Verbindlichkeit handelt es sich also, um noch offene finanzielle Verpflichtung gegenüber einen Gläubiger. Zu den Verbindlichkeiten gehören Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anzahlungen von Kunden, Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Lesen Sie hier mehr zu Bonität, Kredit und Schufa.

Verbindlichkeit im Überblick

  • Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen
  • offene finanzielle Verpflichtung gegenüber einen Gläubiger
  • Zu den Verbindlichkeiten gehören u.a. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anzahlungen von Kunden und Anleihen

 

Grenzniederschrift Definition: Protokoll der Grundstücksgrenzen

Grenzniederschrift -In der Grenzniederschrift werden die Grundstücksgrenzen zwei benachbarter Grundstückseigentümer von einem Vermessungsingenieurs protokolliert. Sie ist somit die rechtlich-öffentliche Urkunde des Grenzverlaufs. Zum Einsatz kommt die Grenzniederschrift zum Beispiel beim Verkauf Ihrer Grundstücksfläche oder bei Streitigkeiten mit dem Nachbar über Grenzabstände. Grundlage für die Erstellung dieser Grenzniederschrift ist das Liegenschaftskataster, auch Amtliches Verzeichnis der Grundstücke genannt.

Die Grenzniederschrift bei Teilvermessungen

Oftmals zum Einsatz kommt die Grenzniederschrift bei einer Teilvermessung. Hier wird ein bestimmtes Grundstück in zwei gesonderte Grundstücke aufgeteilt. Bei der darauffolgenden Anerkennung der Grenze wird die Grenzniederschrift dem Katasteramt übergeben und dort auch aufbewahrt. Die daraus entstehenden Flurstücke werden mit ihrer angehörigen Flurstücknummer vermerkt und im Katasterplan, sowie im Grundbuch festgehalten.

Lesen Sie hier mehr Definitionen zu Flurkarte, Grenzabmarkung und Grundstücksgleiche Rechte.

Grenzniederschrift im Überblick

Hier sehen Sie nochmal einen Überblick über Grenzniederschrift:

  • Protokoll der Grundstücksgrenzen
  • festgehalten durch einen Vermessungsingenieur
  • Urkunde des Grenzverlaufs
  • wichtig bei der Teilvermessung
  • Flurstücke werden ins Grundbuch und Katasterplan übernommen

Investition Definition: Wertsteigerung mit Kapitalanlagen

Investition - Eine Investition wird im vereinfachten Sinne als ein Aufwand finanzieller Mittel in Vermögensgegenstände, welche langfristig den eigenen Wert oder Gewinn steigern. Ein Synonym wird für Investition ist auch Kapitalanlage. Vor jeder Investition steht ein Plan mit dem Entscheidungen getroffen werden, wie genau das Geld investiert wird. Bedingt durch ihre Funktion und Wirkung können Investitionen in drei unterschiedliche Arten aufgeteilt werden. Planen Sie also eine Investition, zur Steigerung Ihres, oder Ihres Unternehmenskapital, so stehen Sie unwiderruflich vor der Entscheidung dieser drei Investitionsarten.

Hier finden Sie mehr Definitionen zum Thema Geldentwertung, Wertgutachten und Annuitätendarlehen.

Die drei Investitionsarten im Überblick

Um sich Entscheiden zu können finden Sie hier einen kleinen Überblick über die verschiedenen Investitionsarten:

Sachanlagen als Investition

Die häufigste Investitionsart für Unternehmer ist die langfristige Investition in Sachanlagen, wie zum Beispiel Immobilien oder technische Anlagen. Ziel dieser Investitionen ist die Steigerung des eigenen Anlage- und Umlaufvermögens, welches sich positiv auf das Unternehmenswachstum auswirkt. Die Wirkung von Sachinvestitionen lässt sich oft erst auf langfristige Zeit beurteilen.

Beispiele für Sachinvestitionen:

  • Grundstückserwerb
  • Gebäudeerwerb
  • Gewerbliche Baukosten
  • Betriebsausstattung
  • Kauf von Maschinen

Finanzanlagen als Investition

Finanzinvestitionen sind hauptsächlich mittelfristige oder zum Teil auch langfristige Geldanlagen. Hinter diesem Investitionsprinzip steckt das klassische Sparverhalten: Geld investieren, statt es auszugeben. Investoren und Unternehmern geht es bei dieser Anlage hauptsächliche um kapitalsteigernde Rendite. Ein klassisches Beispiel für Finanzanlagen sind zum Beispiel Aktien. Diese versprechen trotz einen gewissen Investitionshöhe eine Vermögenssteigerung. Der Markt bietet jedoch eine Vielzahl an Produkten oder Möglichkeiten.

Hier eine kleine Übersicht:

  • Wertpapiere
  • Anleihen oder Obligationen
  • Darlehen
  • Beteiligungen an Gesellschaften
  • Kryptowährungen
  • Investition in nicht-börsenorientierte Unternehmen
  • Investitionen ins Ausland (z.B. Zuschüsse)

Immaterielle Anlagen als Investition

In modernen Branchen wie technischen oder medienorientierten Unternehmen haben diese Investitionen eine große Bedeutung. Trotz nicht vorhandener Renditenplannung und fehlender Investitionskontrolle, bei dieser Investitionsart, ist es in vielen Bereichen von großem Nutzen solche Investitionen zu tätigen. Zum Beispiel kann mit Marketinginvestitionen langfristig die Marke der Firma aufgebaut werden und somit der Umsatz gesteigert werden. Oder durch Investitionen in neue Hardware oder Software Programme kann insgesamt die Produktivität des Betriebs und die Effizienz der Mitarbeiter gesteigert werden.

Weitere Bereiche für immaterielle Investitionen sind:

  • Forschung
  • Entwicklung
  • Erwerb von patenten
  • Branding
  • Fortbildung von Personal
  • Ausbildung von Personal

Investition zusammengefasst

Hier sehen Sie Investition kurz im Überblick:

  • Geld investieren in Kapitalanlagen
  • Plan und Entscheidung wie investiert wird
  • Unterschieden durch Funktion und Wirkung
  • drei Arten von Investitionen
  • Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Anlagen

Bürge Definition

Bürge - Unter dem Begriff Bürge versteht man eine Person, die sich dazu bereit erklärt, für die Schulden bzw. Verbindlichkeiten einer anderen Person zu haften. Der Bürge ist für die Erfüllung der Schuld verpflichtet. Ein Bürgschaft dient als Sicherheit für den Gläubiger, denn wenn der Schuldner nicht im Stande dazu ist die Schulden zu begleichen, übernimmt der Bürger diese. Eine Bürgschaft wird vertraglich festgehalten.

Lesen Sie hier mehr zu BürgschaftsvertragBankbürgschaft und Bonität.

Bürge im Überblick

  • Person, die Schulden bzw. Verbindlichkeiten einer anderen Person übernimmt
  • Der Bürge ist für die Erfüllung der Schuld verpflichtet
  • dient als Sicherheit für den Gläubiger
  • Eine Bürgschaft wird vertraglich festgehalten

Notarvertrag Definition: Grundbuchänderungen, Immobilienkauf

Notarvertrag – Ein Notarvertrag ist eine notarielle Beurkundung darüber, dass ein Immobilienverkauf stattgefunden hat. Der Notar muss sich bei Erstellung des Notarvertrages nach Notarordnungen richten. Der Notarvertrag ist die Voraussetzung dafür, dass die Änderung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch stattfinden können.

Lesen Sie hier noch mehr zu Notartermin, Notaranderkonto, Notarbestätigung und Notarkosten.

Notarvertrag im Überblick

  • notarielle Beurkundung darüber, dass ein Immobilienkauf stattgefunden hat
  • Notar muss sich bei Erstellung des Notarvertrages nach Notarordnungen richten
  • Voraussetzung dafür, dass die Änderung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch stattfinden können