Grenzniederschrift Definition: Protokoll der Grundstücksgrenzen
Grenzniederschrift -In der Grenzniederschrift werden die Grundstücksgrenzen zwei benachbarter Grundstückseigentümer von einem Vermessungsingenieurs protokolliert. Sie ist somit die rechtlich-öffentliche Urkunde des Grenzverlaufs. Zum Einsatz kommt die Grenzniederschrift zum Beispiel beim Verkauf Ihrer Grundstücksfläche oder bei Streitigkeiten mit dem Nachbar über Grenzabstände. Grundlage für die Erstellung dieser Grenzniederschrift ist das Liegenschaftskataster, auch Amtliches Verzeichnis der Grundstücke genannt.
Die Grenzniederschrift bei Teilvermessungen
Oftmals zum Einsatz kommt die Grenzniederschrift bei einer Teilvermessung. Hier wird ein bestimmtes Grundstück in zwei gesonderte Grundstücke aufgeteilt. Bei der darauffolgenden Anerkennung der Grenze wird die Grenzniederschrift dem Katasteramt übergeben und dort auch aufbewahrt. Die daraus entstehenden Flurstücke werden mit ihrer angehörigen Flurstücknummer vermerkt und im Katasterplan, sowie im Grundbuch festgehalten.
Lesen Sie hier mehr Definitionen zu Flurkarte, Grenzabmarkung und Grundstücksgleiche Rechte.
Grenzniederschrift im Überblick
Hier sehen Sie nochmal einen Überblick über Grenzniederschrift:
- Protokoll der Grundstücksgrenzen
- festgehalten durch einen Vermessungsingenieur
- Urkunde des Grenzverlaufs
- wichtig bei der Teilvermessung
- Flurstücke werden ins Grundbuch und Katasterplan übernommen