Erbschaft einer Immobilie: Die wichtigsten Aspekte von Erbschein bis Kosten

Ein Todesfall ist immer ein Schicksalsschlag, der für viele Menschen neben der Trauer zu Überforderung und Belastung führt. Wer sich dann auch noch um eine vererbte Immobilie kümmern muss, kann schnell ins Straucheln geraten. Ganz gleich, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten möchten - Sie sollten sich vorher gut beraten lassen. Nachfolgend erfahren Sie alles darüber, was wichtig ist, wenn Sie eine Immobilie erben.

Immobilie geerbt - was gilt es zu beachten?

Sobald eine Immobilie geerbt wird, stellt sich als erstes die Frage: was passiert damit? Wenn Sie nicht selbst in die Immobilie einziehen möchten, nachdem Sie diese geerbt haben, können Sie sie also verkaufen oder vermieten. Sie sind nicht Alleinerbe? Dann sollten Sie erstmal mit den anderen Erben sprechen. Oft lohnt sich auch hier der Verkauf der Immobilie, da der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie zu gleichen Teilen auf die Erben aufgeteilt wird. Wichtig für Sie zu wissen ist auch, dass eine Änderung im Grundbuch nach dem Erbe von Nöten ist. Diese Änderung im Grundbuch erlaubt die Übertragung des Besitzes der Immobilie und kann beim Amtsgericht beantragt werden. Der Erbschein sollte als Nachweis ausreichen. Nach Prüfung des Erbscheins wird dann die Immobilie im Grundbuch als Ihr Besitz eingetragen. Dieser Vorgang sollte innerhalb von zwei Jahren erfolgen, da die Änderung im Grundbuch in diesem Zeitraum ohne Kosten durchgeführt wird. Lassen Sie sich auch hier von Experten wie uns von IHV - Ihr Hausverkauf helfen, denn wir kennen uns gut mit dem Behördengang und den notwendigen Unterlagen aus.

Sobald Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie diese auch schnell besichtigen, denn wer Eigentümer einer Immobilie ist, ist auch für sie verantwortlich - gesehen oder nicht gesehen. Schauen Sie sich also Immobilie und Grundstück genau an und lassen Sie sich gern von uns begleiten: vier Augen sehen immer mehr als zwei und Sie können von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen profitieren. Ebenso helfen wir Ihnen auch den notwendigen Energieausweis zu besorgen, der die Heizung und Bausubstanz analysiert. Zudem weist er Hinweise auf, wie Sie die Effizienz bezogen auf die Energie optimieren können, um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen. Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, ob sich diese Optimierungen lohnen können und bereiten den Ausweis für Sie zusammen mit einem Exposé für den Verkauf vor. Sollten Sie sich für eine energetische Sanierung entscheiden, können Sie möglicherweise sogar staatliche Zuschüsse erhalten, wozu wir Sie auch sehr gern beraten.

Mit IHV unnötige Kosten vermeiden und das Erbe nicht zur Belastung werden lassen

Leider ist mittlerweile auch nahezu jedem bekannt, dass ein Erbe nicht nur Gewinn bringt, sondern auch Kosten verursachen kann. Handelt es sich beim Erbe nämlich um eine Immobilie, kann die Erbschaftssteuer anfallen. Ob und wie hoch diese ausfällt, hängt auch davon ab, ob der Wert, der vom Finanzamt ermittelt wird, über dem Steuerfreibetrag liegt, der je Verwandtschaftsverhältnis variiert. Neben der Erbschaftssteuer kann auch eine Grundsteuer Kosten verursachen, weshalb es wichtig ist sich darüber zu informieren, welche Versicherungen und auch weitere Kosten bei Erbe fällig werden. Sie sehen, das Erbsteuerrecht ist sehr komplex und nicht so leicht zu durchschauen - ein weiterer Grund auf uns zu vertrauen und sich von uns Unterstützung zu holen.
Hier verfügen wir über die nötigen Kenntnisse bezüglich der Erbschaftssteuer und auch dem Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz. Es gibt nämlich verschiedene Erbschaftsteuerklassen, nach denen sich die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Steuersatz und die Freibeträge von dem Verwandtschaftsgrad abhängen. Es gibt auch Fälle, in denen die Erbschaftssteuer ganz entfällt. Auch hier können Sie sich auf unser Expertenwissen verlassen!

Zusätzliche Kosten bei renovierungsbedürftigen Immobilien

Nun kann es auch passieren, dass Sie feststellen müssen, dass die zu erbende Immobilie in einem sehr schlechten Zustand ist oder Sie durch das Antreten des Erbe in die Verschuldung geraten. Dann kann es hilfreich sein, das Erbe auszuschlagen, denn Sie müssen dieses nicht annehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Erlangen der Kenntnis über das Erbe kann dieses ausgeschlagen werden, dann darf aber auch nicht nur ein Anteil angenommen werden. Wir von IHV können durch unsere Erfahrung und unser Fachwissen nach Besichtigung und Prüfung der Immobilie sagen, ob es sich für Sie lohnen kann, das Erbe anzunehmen, oder ob Sie sich damit eventuell total verschulden und das Erbe lieber ausschlagen sollten. Investieren Sie in uns - dann sparen Sie am Ende viel Geld!

Wer ein Haus erbt, sollte sich zusammenfassend gesagt also gut überlegen, was er mit dem Erbe machen möchte, denn das Erbe kann große finanzielle Auswirkungen für Sie haben. Es kann auch für Sie von Vorteil sein, die Immobilie zu vermieten, wenn zum Beispiel die Einnahmen durch die Miete die Ausgaben übersteigen würden, die Immobilie gut erhalten ist oder auch in einer guten Lage befindlich ist. Jedoch ist das Vermieten ein dauerhafter Prozess, der über viele Jahre viel abverlangen kann. Deshalb spricht sehr viel für das Verkaufen einer Immobilie. Es macht Sinn die geerbte Immobilie zu verkaufen, wenn Sie beispielsweise für eine große Geldsumme keinen Kredit aufnehmen möchten, Sie nicht in der Lage sind, das Darlehen für die Immobilie zu tragen, Sie gemeinsam mit anderen Erben erben, die verkaufen möchten, die Nachfrage nach einer Immobilie in dieser Gegend hoch ist, die Immobilien- und Mietpreise niedrig sind und noch mehr fallen könnten oder Sie selbst sehr weit von der Immobilie entfernt wohnen. Wir von IHV können Sie rundum beraten, damit Sie für sich die beste Entscheidung treffen können.

Fristen beim Erben einer Immobilie

Damit auch keine Fristen verpasst werden, sollten Sie unbedingt auch hier auf unser Fachwissen vertrauen. Im Fall eines Erbes sollten nämlich einige Fristen beachtet werden. Diese Fristen beginnen oftmals bei der Eröffnung des Testamentes. Neben der Frist für das Antreten gilt auch eine Frist für eine Erbablehnung, die natürlich genauso Ihr gutes Recht ist. Sollte der Erblasse nicht im gleichen Land wie Sie gelebt haben, gelten wieder andere Fristen. Ist das Erbe angenommen, kann es auch nicht mehr ausgeschlagen werden, es sei denn, es gibt einen gut erklärten Ausnahmefall. Sprechen Sie mit uns von IHV und wir können Sie dabei unterstützen, zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen sollten. Dies tun wir nach gründlicher Betrachtung und einer Bewertung der Immobilie. Eine leichtsinnige Annahme des Erbes oder eine unüberlegte sowie voreilige Entscheidung kann hohe Kosten verursachen, was mit uns vermeidbar ist. Lassen Sie Ihr Erbe von uns genau analysieren, damit Sie mit einem guten Gefühl das Erbe annehmen können. Wir sprechen auch ausführlich mit Ihnen über eine mögliche Sanierung oder Renovierung, wenn wir diese für lohnend einschätzen. Privaten Personen, die keinen Makler dafür einsetzen, kann das Erbe teuer zu stehen kommen, wenn sie all diese Punkte nicht berücksichtigen oder wichtige Einflüsse nicht mit einberechnen. Wir helfen Ihnen auch dabei, mit den anderen Erben Einigungen zu finden und für alle Beteiligten Vorteile herauszuholen.

Wir lassen Sie auch im Trauerfall nicht alleine

Erben ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Ihnen selbst mehr schaden als nutzen kann, wenn Sie ohne Wissen oder Erfahrung handel und entscheiden. Oftmals sind Trauernde auch durch Emotionen geleitet, was sie zu Fehlentscheidungen oder voreiligen Entschlüssen bringt. Genau hier kann es sehr hilfreich sein, eine außenstehende Person wie einen Makler an der Seite zu wissen, der neutral und professionell bewertet und entscheidet. Fühlen Sie sich nicht gezwungen, sowohl einen Trauerfall verarbeiten als auch noch ein Erbe anzutreten und sich um eine Immobilie kümmern zu müssen. Die Trauer können wir Ihnen leider nicht abnehmen, aber wir können Ihnen helfen, sich nicht auch noch um ein zu schnell angenommenes Erbe oder einen aufwendigen Immobilienverkauf kümmern zu müssen. Nehmen Sie sich die Zeit für die Trauerverarbeitung, währen wir uns um die notwendigen Schritte des Hausverkaufes kümmern. Wir besichtigen die Immobilie und können eine faire und professionelle Wertscheinschätzung vornehmen. Danach bereiten wir für Sie alles notwendige vor, um die Immobilie zu bewerben. Wir beraten Sie rundum eine gewinnbringende Renovierung, schalten für Sie die Inserate, stellen das Exposé zur Verfügung, sodass es für Interessenten attraktiv ist, laden Interessenten zu Besichtigungen ein, führen diese Besichtigungen durch und helfen Ihnen bei allen anderen Schritten.

Erbschaft einer Immobilie regeln mit IHV

IHV - Ihr Hausverkauf ist Ihr optimaler Ansprechpartner, wenn es um den Hausverkauf geht, was in einem Erbfall erst recht viel Erleichterung bringen kann. Wir lassen Sie nicht alleine mit den Herausforderungen, vor die ein Hausverkauf Sie stellen kann, und sind auch im Erbfall gern für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Branchenwissen und profitieren Sie von unserem Know-How. Vermeiden Sie viel Stress, Zeit und Ärger, indem Sie einen Immobilienverkauf im Alleingang wagen - mit IHV - Ihr Hausverkauf sind Sie nicht auf sich allein gestellt und investieren in einen Makler zu Ihrem Vorteil. Damit ein Erbe keine Belastung für Sie wird!