Lektion 5 Tipps
Entdecke Fakten zur WEG: Eigentümerversammlung, Kostenverteilung & Co.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine Gemeinschaft von Eigentümern von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Die WEG ist für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Wohnungseigentümer verantwortlich und regelt Angelegenheiten wie die Verwaltung und Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum und die gemeinsame Nutzung von Räumen und Einrichtungen wie z.B. Fluren, Aufzügen, Treppenhaus und Dach.
Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutet:
- Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie
- jeder Eigentümer hat einen bestimmten Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum
Eigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümerversammlung ist eine jährliche Versammlung der Eigentümer einer WEG. Sie dient der Beschlussfassung und Diskussion wichtiger Angelegenheiten, wie der Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und der gemeinsamen Nutzung von Räumen und Einrichtungen. Hier haben alle Eigentümer das Recht, ihre Stimme abzugeben und somit Einfluss auf die Entscheidungen der WEG zu nehmen.
Das wird auf der Eigentümerversammlung besprochen und entschieden:
- Wahl des Verwalters
- Wirtschaftsplan
- bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
- Festlegung der Hausordnung
Kostenverteilung
Die Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums werden entsprechend dem Miteigentumsanteil der einzelnen Eigentümer verteilt. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang und der Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen.
So werden die Kosten in einer WEG verteilt:
- Kostenverteilung erfolgt nach Miteigentumsanteil
- je höher der Miteigentumsanteil, desto höher die zu tragenden Kosten
Eigentumsverteilung
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft besitzen die Eigentümer das Sondereigentum an ihrer Wohnung und das gemeinschaftliche Eigentum gehört allen Eigentümern gemeinsam. Die Verteilung des Eigentums richtet sich nach dem Miteigentumsanteil jedes Eigentümers am Gesamteigentum.
So ist eine WEG aufgeteilt:
- Sondereigentum
- Gemeinschaftseigentum
Rechte und Pflichten
Jeder Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat das Recht, seine Wohnung für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen und zu verwalten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gemeinsam für die Kosten der Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums aufzukommen und Entscheidungen zu akzeptieren, die von der Eigentümerversammlung getroffen wurden.
Diese Rechte und Pflichten hat jeder Eigentümer:
- Selbstverwaltung des Sondereigentums
- Beteiligung an Kosten für Gemeinschaftseigentum
- Mitbestimmung auf Eigentümerversammlung
- Einhalten von Regeln und Beschlüssen