Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung – Voraussetzung für Wohnungseigentum
Bevor eine Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden kann, verlangt das Wohnungseigentumsgesetz eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dieses Dokument wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass jede Wohneinheit baulich von den übrigen Einheiten abgetrennt ist und über einen eigenen Zugang verfügt.
Warum ist das wichtig?
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann kein Grundbuchblatt für eine einzelne Eigentumswohnung angelegt werden. Wer ein Mehrfamilienhaus kauft und einzelne Wohnungen weiterverkaufen möchte, benötigt dieses Dokument zwingend. Es schützt zudem Käufer, weil es sicherstellt, dass die Wohnung tatsächlich eigenständig nutzbar ist – mit eigenem Eingang, Küche, Bad und WC.
Beispiel: Ein Investor erwirbt ein Gründerzeithaus in Leipzig mit 6 Wohnungen für 720.000 Euro. Um die Wohnungen einzeln für je 145.000 Euro zu verkaufen, beantragt er beim Bauordnungsamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Kosten: ca. 50–200 Euro je nach Kommune. Der potenzielle Gesamterlös von 870.000 Euro steht und fällt mit diesem Dokument.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie vor dem Kauf eines Mehrfamilienhauses zur Aufteilung, ob die baulichen Voraussetzungen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung erfüllt sind. Fehlende separate Zugänge oder gemeinsam genutzte Bäder können die Aufteilung verhindern. Ein Architekt kann vorab klären, ob Umbauten nötig sind und was diese kosten.
Berechnen Sie die Kaufnebenkosten für Ihre Immobilienaufteilung mit unserem Kaufnebenkosten-Rechner.

