Ablösevereinbarung
Ablösevereinbarung – Übernahme von Einrichtungen beim Mieterwechsel
Bei einem Mieterwechsel bietet der ausziehende Mieter häufig Einbauten wie eine Einbauküche, Markisen oder Einbauschränke dem Nachmieter zum Kauf an. Die schriftliche Regelung dieser Übernahme nennt man Ablösevereinbarung. Sie regelt Gegenstand, Preis und Zustand der übernommenen Ausstattung.
Warum ist das wichtig?
Eine Ablösevereinbarung schützt beide Seiten: Der Vormieter erhält eine faire Entschädigung für getätigte Investitionen, der Nachmieter weiß genau, was er bekommt. Allerdings gibt es rechtliche Grenzen – verlangt der Vormieter einen Preis, der den Zeitwert der Gegenstände um mehr als 50 Prozent übersteigt, kann die Vereinbarung wegen Wucher anfechtbar sein. Auch darf der Vermieter keine Ablöse für Gegenstände verlangen, die zur Mietsache gehören.
Beispiel: In einer Altbauwohnung in München hat die Vormieterin eine hochwertige Küche für 8.500 Euro eingebaut. Nach drei Jahren Nutzung liegt der Zeitwert bei etwa 5.500 Euro. Sie vereinbart mit dem Nachmieter eine Ablöse von 5.000 Euro – das ist rechtlich einwandfrei und für beide Seiten fair.
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie den Zustand aller übernommenen Gegenstände mit Fotos und listen Sie jeden Posten einzeln mit Preis auf. Falls Mängel vorhanden sind, notieren Sie diese schriftlich in der Vereinbarung. Lassen Sie den Zeitwert im Zweifel von einem Sachverständigen schätzen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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