Abnahmeprotokoll
Abnahmeprotokoll – Dokumentation des Gebäudezustands
Ein Abnahmeprotokoll hält den Zustand einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich fest. Es kommt sowohl bei der Bauabnahme eines Neubaus als auch bei der Wohnungsübergabe zwischen Mieter und Vermieter zum Einsatz. Mit der Unterschrift beider Parteien wird der dokumentierte Zustand rechtsverbindlich anerkannt.
Warum ist das wichtig?
Bei der Bauabnahme beginnt mit der Unterzeichnung die Gewährleistungsfrist – in der Regel fünf Jahre nach BGB. Mängel, die nicht im Protokoll vermerkt werden, sind später schwer durchzusetzen. Bei einer Mietwohnung schützt das Übergabeprotokoll den Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen bei Auszug und den Vermieter vor unentdeckten Schäden.
Beispiel: Familie Berger übernimmt ihren Neubau in Hannover (Kaufpreis 385.000 Euro). Beim Abnahmetermin entdecken sie mit ihrem Bausachverständigen 14 Mängel: Risse in zwei Fensterbänken, eine fehlerhafte Abdichtung im Keller und Kratzer im Parkett. Alle Punkte werden fotografiert und im Protokoll festgehalten. Der Bauträger muss nachbessern.
Praxis-Tipp
Nehmen Sie zur Bauabnahme immer einen unabhängigen Sachverständigen mit – die Kosten von 400–800 Euro können Ihnen fünfstellige Folgekosten ersparen. Führen Sie die Abnahme bei Tageslicht durch und prüfen Sie systematisch jeden Raum. Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck.
Alle Nebenkosten Ihres Kaufs berechnen Sie mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

