Abtretung Grundschuld

Abtretung Grundschuld – Sicherheit an eine andere Bank übertragen

Wechselt ein Immobilieneigentümer seinen Kreditgeber, muss die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nicht gelöscht und neu bestellt werden. Stattdessen kann die bisherige Bank die Grundschuld per Abtretungserklärung an die neue Bank übertragen. Diese Abtretung spart erhebliche Notar- und Grundbuchkosten.

Warum ist das wichtig?

Die Neueintragung einer Grundschuld kostet bei einer Darlehenssumme von 300.000 Euro rund 1.500–2.000 Euro an Notar- und Grundbuchgebühren. Eine Abtretung schlägt dagegen nur mit etwa 200–500 Euro zu Buche. Gerade bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung lohnt es sich daher, die bestehende Grundschuld abzutreten statt sie zu löschen und neu einzutragen. Die Abtretung bedarf der notariellen Beglaubigung und wird im Grundbuch vermerkt.

Beispiel: Herr Yilmaz hat sein Reihenhaus in Stuttgart mit einer Grundschuld über 280.000 Euro finanziert. Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindung wechselt er zur Direktbank mit 0,4 Prozent besserem Zinssatz. Durch die Abtretung statt Neubestellung spart er 1.300 Euro Gebühren – Geld, das direkt in die Sondertilgung fließt.

Praxis-Tipp

Informieren Sie Ihre bisherige Bank frühzeitig über den geplanten Wechsel und bitten Sie um eine Abtretungserklärung. Manche Banken verzögern den Prozess – planen Sie daher mindestens drei Monate Vorlauf ein. Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.

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