Amtlicher Lageplan
Amtlicher Lageplan – Grundlage für Bauanträge und Teilungen
Der amtliche Lageplan ist eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks mit allen relevanten Informationen: Grenzen, Gebäude, Höhenangaben, Abstandsflächen und Nachbargebäude. Er wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und ist bei jedem Bauantrag als Pflichtanlage einzureichen.
Warum ist das wichtig?
Ohne amtlichen Lageplan gibt es keine Baugenehmigung. Die Baubehörde prüft anhand dieses Dokuments, ob das geplante Gebäude die Abstandsflächen einhält, die Grundflächenzahl (GRZ) nicht überschritten wird und das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht. Auch bei Grundstücksteilungen ist ein aktueller Lageplan erforderlich. Die Kosten liegen je nach Grundstücksgröße zwischen 1.500 und 3.000 Euro.
Beispiel: Ein Bauherr möchte in Potsdam auf einem 600 m² großen Grundstück ein Einfamilienhaus errichten. Der Vermessungsingenieur erstellt den amtlichen Lageplan für 1.800 Euro. Dabei stellt sich heraus, dass die geplante Garage die Abstandsfläche zum Nachbarn um 40 cm unterschreitet. Der Architekt passt die Planung rechtzeitig an.
Praxis-Tipp
Beauftragen Sie den Lageplan frühzeitig – die Erstellung dauert oft vier bis sechs Wochen. Klären Sie vorab mit dem Bauamt, welche Anforderungen an den Lageplan gestellt werden, da diese regional variieren. Die Kosten sind als Baunebenkosten steuerlich relevant, wenn Sie die Immobilie vermieten.
Planen Sie alle Nebenkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

