Anliegerkosten

Anliegerkosten – Wenn die Gemeinde Eigentümer zur Kasse bittet

Als Anliegerkosten bezeichnet man die finanziellen Beiträge, die Grundstückseigentümer an ihre Kommune zahlen müssen, wenn Straßen, Gehwege, Kanäle oder Beleuchtung vor ihrem Grundstück neu gebaut oder erneuert werden. Die rechtliche Grundlage bilden die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer sowie das Baugesetzbuch.

Warum ist das wichtig?

Anliegerkosten können völlig unerwartet und in erheblicher Höhe anfallen. Wenn die Gemeinde beschließt, eine Straße auszubauen, werden die Kosten anteilig auf die Anlieger umgelegt. Je nach Art der Maßnahme und Bundesland tragen die Eigentümer zwischen 25 und 75 Prozent der Gesamtkosten. Einige Bundesländer haben Straßenausbaubeiträge abgeschafft, andere erheben sie weiterhin – eine bundesweit uneinheitliche Regelung.

Beispiel: In einer Gemeinde in Niedersachsen wird die Anliegerstraße vor einem Einfamilienhaus komplett saniert: neuer Belag, Gehweg und Straßenbeleuchtung. Gesamtkosten der Maßnahme: 480.000 Euro für 200 Meter Straße. Der Eigentümer eines 800 m² Grundstücks erhält einen Bescheid über 12.400 Euro als seinen Anteil.

Praxis-Tipp

Erkundigen Sie sich vor einem Grundstückskauf beim Bauamt, ob Erschließungsmaßnahmen geplant sind. Prüfen Sie Bescheide sorgfältig auf korrekte Berechnung der Grundstücksfläche und des Verteilungsschlüssels. Bei hohen Beträgen können Sie Ratenzahlung beantragen – die meisten Kommunen gewähren bis zu fünf Jahre Zahlungsaufschub.

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