Anschlussfinanzierung
Anschlussfinanzierung – Weiterfinanzierung nach Zinsbindungsende
Wenn die vereinbarte Zinsbindungsfrist eines Immobilienkredits ausläuft, steht in der Regel noch eine Restschuld offen. Die Anschlussfinanzierung regelt, zu welchen Konditionen diese Restschuld weiter getilgt wird. Eigentümer haben dabei drei Möglichkeiten: Prolongation bei der bisherigen Bank, Umschuldung zu einem neuen Kreditgeber oder ein bereits im Voraus vereinbartes Forward-Darlehen.
Warum ist das wichtig?
Die Zinsdifferenz bei der Anschlussfinanzierung entscheidet oft über zehntausende Euro Mehrkosten oder Ersparnis. Wer nach zehn Jahren Zinsbindung eine Restschuld von 200.000 Euro hat und den Zinssatz um 0,5 Prozent senken kann, spart über die nächsten zehn Jahre rund 10.000 Euro an Zinskosten. Viele Kreditnehmer akzeptieren aus Bequemlichkeit das Prolongationsangebot ihrer Bank, ohne Alternativen zu vergleichen – ein teurer Fehler.
Beispiel: Familie Schulze aus Hamburg hat 2016 einen Kredit über 320.000 Euro aufgenommen (1,8 % Zins, 10 Jahre Bindung). 2026 beträgt die Restschuld 218.000 Euro. Ihre Hausbank bietet 3,6 % an, eine Direktbank 3,1 %. Die Umschuldung spart über 10 Jahre rund 10.900 Euro – abzüglich 400 Euro Abtretungskosten der Grundschuld.
Praxis-Tipp
Beginnen Sie spätestens 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung mit dem Vergleich verschiedener Anbieter. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und achten Sie auf den Effektivzins, nicht den Nominalzins. Prüfen Sie auch, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, wenn Sie steigende Zinsen erwarten.
Vergleichen Sie Zinsbindungsoptionen mit dem Zinsbindungs-Rechner.

