Arbeitszimmer Steuer

Arbeitszimmer Steuer – Häusliches Arbeitszimmer steuerlich nutzen

Wer einen Raum in der eigenen Immobilie ausschließlich beruflich nutzt, kann die anteiligen Kosten steuerlich geltend machen. Seit 2023 gibt es zwei Varianten: die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro jährlich) oder den vollen Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

Warum ist das wichtig?

Für Immobilieneigentümer geht die steuerliche Absetzung weit über die Pauschale hinaus. Beim vollen Kostenabzug dürfen anteilige Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen, Grundsteuer, Versicherungen und Nebenkosten berücksichtigt werden. Der Anteil berechnet sich aus der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche. Bei einem 20 m² Arbeitszimmer in einer 120 m² Wohnung sind das 16,67 Prozent aller Hauskosten.

Beispiel: Eine freiberufliche Übersetzerin in Freiburg nutzt 18 m² ihrer 108 m² Eigentumswohnung als Arbeitszimmer (Anteil: 16,67 %). Ihre jährlichen Hauskosten betragen 9.600 Euro (AfA, Zinsen, Nebenkosten). Sie kann 1.600 Euro steuerlich absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das eine Steuerersparnis von 560 Euro jährlich.

Praxis-Tipp

Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein – eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht aus. Führen Sie ein Nutzungstagebuch und dokumentieren Sie die ausschließlich berufliche Nutzung. Achten Sie darauf, dass kein Bett, Fernseher oder andere private Einrichtung im Raum steht, da das Finanzamt die Anerkennung sonst verweigert.

Prüfen Sie die Rendite Ihrer Immobilie mit dem Rendite-Check.