Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und endgültiger Eigentumsumschreibung schützt. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder mit neuen Grundschulden belastet.

Ablauf

  • Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung direkt nach der Beurkundung
  • Eintragung erfolgt in Abteilung II des Grundbuchs
  • Kosten: Ca. 0,5 % des Kaufpreises (Teil der Notarkosten)
  • Wird nach der endgültigen Eigentumsumschreibung wieder gelöscht

Warum ist sie wichtig?

Ohne Auflassungsvormerkung wäre der Käufer zwischen Vertragsschluss und Grundbucheintrag (oft 6–8 Wochen) ungeschützt. In dieser Zeit könnte der Verkäufer theoretisch die Immobilie erneut veräußern oder belasten.

Gut zu wissen: Der Kaufpreisfaktor (Kaufpreis geteilt durch Jahreskaltmiete) zeigt schnell, ob eine Immobilie fair bepreist ist. Unter 20 gilt als günstig.

Die Kosten für den Grundbucheintrag ermitteln Sie mit dem Grundbuchkosten Rechner.

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechnen Sie konservativ, planen Sie Puffer ein und vergleichen Sie mehrere Objekte. Der beste Deal ist nicht immer der günstigste Kaufpreis – sondern das Gesamtpaket aus Lage, Zustand, Finanzierung und persönlicher Lebenssituation.