Aufzugskosten
Aufzugskosten – Umlagefähige Betriebskosten für den Fahrstuhl
In Mehrfamilienhäusern mit Aufzug stellen die laufenden Kosten für Wartung, Strom, Versicherung und TÜV-Prüfung einen erheblichen Posten in der Nebenkostenabrechnung dar. Diese Kosten dürfen nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf alle Mieter umgelegt werden – auch auf Bewohner im Erdgeschoss, sofern sie den Aufzug theoretisch nutzen können.
Warum ist das wichtig?
Aufzugskosten zählen zu den größten Einzelposten in der Nebenkostenabrechnung von Mehrfamilienhäusern. Pro Aufzug fallen jährlich zwischen 3.000 und 8.000 Euro für Wartung und Betrieb an. Für Kapitalanleger bedeutet das: Hohe Aufzugskosten drücken die Attraktivität der Wohnung bei Mietern und mindern die erzielbare Nettokaltmiete indirekt. Der Umlageschlüssel – ob nach Wohnfläche, Personenzahl oder Stockwerk – beeinflusst die individuelle Belastung erheblich.
Beispiel: Ein 8-Parteien-Haus in Düsseldorf hat jährliche Aufzugskosten von 5.400 Euro. Umgelegt nach Wohnfläche zahlt eine 75 m² Wohnung bei 600 m² Gesamtfläche: 675 Euro pro Jahr, also 56,25 Euro monatlich. Bei einer Kaltmiete von 750 Euro sind das bereits 7,5 Prozent als Aufschlag.
Praxis-Tipp
Vergleichen Sie als Eigentümer regelmäßig Wartungsverträge verschiedener Aufzugsfirmen – die Preisunterschiede können bei gleicher Leistung bis zu 40 Prozent betragen. Achten Sie auf Vollwartungsverträge, die auch Reparaturen abdecken, statt günstiger Teilwartungsverträge mit teuren Einzelrechnungen bei Störungen.
Berechnen Sie den Einfluss auf Ihren Cashflow mit dem Cashflow-Rechner.



