Baugenehmigung
Baugenehmigung – Behördliche Freigabe für Ihr Bauvorhaben
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt und bestätigt, dass das geplante Gebäude allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht: Bebauungsplan, Landesbauordnung, Brandschutz, Statik und Abstandsflächen. Ohne Baugenehmigung darf – mit wenigen Ausnahmen – nicht gebaut werden.
Warum ist das wichtig?
Bauen ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann den Rückbau des Gebäudes nach sich ziehen. Die Baugenehmigung schafft Rechtssicherheit für Bauherren und Nachbarn. Sie gilt in der Regel drei Jahre ab Erteilung und kann verlängert werden. Der Genehmigungsprozess dauert je nach Kommune vier Wochen bis sechs Monate. Genehmigungsfrei sind in vielen Bundesländern kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser, Carports oder Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Größe.
Beispiel: Ein Bauherr in Brandenburg beantragt die Genehmigung für ein Einfamilienhaus mit 145 m² Wohnfläche. Die Gebühren betragen 0,5 Prozent der Rohbausumme: bei 220.000 Euro Baukosten sind das 1.100 Euro. Nach acht Wochen erhält er die Genehmigung mit der Auflage, die Dachneigung von 38 auf 35 Grad anzupassen.
Praxis-Tipp
Führen Sie vor dem Bauantrag ein formloses Vorgespräch mit dem Bauamt – so erfahren Sie frühzeitig, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, da fehlende Dokumente den Prozess um Wochen verzögern. Beauftragen Sie einen erfahrenen Architekten mit der Antragstellung, er kennt die lokalen Anforderungen.
Kalkulieren Sie alle Baunebenkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.



