Baulast
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und kann den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen.
Häufige Baulasten
- Abstandsflächenbaulast: Nachbar verzichtet auf Bebauung in einem bestimmten Bereich
- Erschließungsbaulast: Zufahrt über ein fremdes Grundstück wird gesichert
- Stellplatzbaulast: Stellplätze werden auf einem anderen Grundstück nachgewiesen
- Vereinigungsbaulast: Mehrere Grundstücke werden baurechtlich als eines behandelt
Hinweis: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.
Praxis-Tipp
Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde. Vor jedem Immobilienkauf sollte dieses Verzeichnis eingesehen werden – eine Baulast kann die Bebaubarkeit und damit den Wert erheblich einschränken.

