Baulast

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und kann den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen.

Häufige Baulasten

  • Abstandsflächenbaulast: Nachbar verzichtet auf Bebauung in einem bestimmten Bereich
  • Erschließungsbaulast: Zufahrt über ein fremdes Grundstück wird gesichert
  • Stellplatzbaulast: Stellplätze werden auf einem anderen Grundstück nachgewiesen
  • Vereinigungsbaulast: Mehrere Grundstücke werden baurechtlich als eines behandelt

Hinweis: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

Praxis-Tipp

Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde. Vor jedem Immobilienkauf sollte dieses Verzeichnis eingesehen werden – eine Baulast kann die Bebaubarkeit und damit den Wert erheblich einschränken.