Baulasten
Baulasten – Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen am Grundstück
Eine Baulast ist eine freiwillige Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Baulasten werden nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde geführt. Sie binden auch alle späteren Eigentümer des Grundstücks.
Warum ist das wichtig?
Baulasten schränken die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks ein und können den Verkehrswert erheblich mindern. Häufige Baulasten sind Abstandsflächenbaulasten (der Nachbar darf näher an die Grenze bauen, weil Sie auf Ihrem Grundstück Abstand halten), Zufahrtsbaulasten (Ihr Grundstück muss als Zufahrt für ein Hinterliegergrundstück dienen) und Vereinigungsbaulasten. Da Baulasten nicht im Grundbuch stehen, werden sie beim Kauf leicht übersehen.
Beispiel: Ein Käufer erwirbt ein Eckgrundstück in Braunschweig für 185.000 Euro und plant einen Anbau. Die Einsicht ins Baulastenverzeichnis zeigt: Eine Abstandsflächenbaulast zugunsten des Nachbarn belegt genau den Bereich, wo der Anbau stehen sollte. Der geplante Anbau ist damit nicht genehmigungsfähig.
Praxis-Tipp
Bestehen Sie vor jedem Grundstückskauf auf einer aktuellen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. In den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern, das keine Baulasten kennt) kostet die Auskunft 20 bis 50 Euro. Notare prüfen Baulasten nicht automatisch – Sie müssen die Einsicht selbst beantragen.
Kalkulieren Sie alle Nebenkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.



