Baumängel
Baumängel – Wenn die Bauqualität nicht stimmt
Ein Baumangel liegt vor, wenn die ausgeführte Bauleistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Häufige Baumängel betreffen Feuchtigkeit im Keller, mangelhafte Dämmung, Risse im Mauerwerk, undichte Fenster und fehlerhafte Elektroinstallationen. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre ab Abnahme.
Warum ist das wichtig?
Statistiken des Bauherren-Schutzbundes zeigen: Im Durchschnitt weist jeder Neubau in Deutschland 20 bis 25 Mängel auf, die durchschnittliche Mängelbeseitigungskosten von 25.000 bis 35.000 Euro verursachen. Wer Mängel bei der Bauabnahme nicht erkennt und dokumentiert, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Bauunternehmer nicht mehr zur Nachbesserung verpflichtet – es sei denn, er hat den Mangel arglistig verschwiegen.
Beispiel: In einem Neubau in Kassel zeigen sich nach dem ersten Winter Feuchtigkeitsflecken an der Kelleraußenwand. Ein Sachverständiger stellt fest: Die Abdichtung wurde fehlerhaft ausgeführt. Sanierungskosten: 18.500 Euro. Da der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftrat und dokumentiert wurde, muss der Bauträger die Kosten tragen.
Praxis-Tipp
Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen für die baubegleitende Qualitätskontrolle – vier bis fünf Begehungen während der Bauphase kosten 2.000 bis 3.000 Euro und decken Mängel auf, bevor sie verdeckt werden. Fotografieren Sie jeden Baufortschritt und bewahren Sie alle Unterlagen mindestens sechs Jahre auf.
Alle Baukosten im Überblick mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

