Bauvertrag
Bauvertrag – Rechtliche Grundlage Ihres Bauvorhabens
Der Bauvertrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Seit 2018 enthält das BGB eigene Regelungen zum Verbraucherbauvertrag (§§ 650i–650n), die privaten Bauherren besonderen Schutz bieten. Dazu gehören ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, die Pflicht zur Baubeschreibung vor Vertragsschluss und die verbindliche Angabe des Fertigstellungstermins.
Warum ist das wichtig?
Ein schlecht formulierter Bauvertrag ist die häufigste Ursache für Streitigkeiten am Bau. Fehlende oder ungenaue Baubeschreibungen führen zu Nachträgen und Kostensteigerungen. Der Bauvertrag muss präzise festlegen: Leistungsumfang, Materialqualitäten, Zeitplan mit Vertragsstrafen bei Verzug, Zahlungsplan, Sicherheitsleistungen und Gewährleistungsregelungen. Verbraucherbauverträge erfordern zudem eine Unterlagenherausgabe vor Baubeginn.
Beispiel: Ein Ehepaar in Ulm unterschreibt einen Bauvertrag für ein Fertighaus über 295.000 Euro. Die Baubeschreibung nennt „Markenfliesen im Bad“ ohne Produktangabe. Nach Einbau günstiger Fliesen reklamieren sie – doch ohne konkrete Festlegung im Vertrag haben sie kaum Chancen. Hätte der Vertrag „Villeroy & Boch, Serie XY“ spezifiziert, wäre die Sache eindeutig.
Praxis-Tipp
Lassen Sie jeden Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Baurecht oder einem Bauherrenberater prüfen. Die Kosten von 300–500 Euro sind minimal im Vergleich zu möglichen Schäden. Bestehen Sie auf einer detaillierten Bau- und Leistungsbeschreibung mit konkreten Produktangaben, Maßen und DIN-Normen.
Planen Sie Ihre Gesamtkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

