Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen – Gebühr für nicht abgerufenes Darlehen
Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein vereinbartes Darlehen von der Bank bereitgehalten, aber vom Kreditnehmer noch nicht abgerufen wird. Die Bank hat das Geld reserviert und kann es nicht anderweitig verleihen. Dafür berechnet sie in der Regel 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag – das entspricht 3 Prozent pro Jahr.
Warum ist das wichtig?
Besonders bei Neubauten mit langer Bauzeit oder Kauf vom Bauträger mit Ratenzahlung nach Baufortschritt können Bereitstellungszinsen zu einer erheblichen Zusatzbelastung werden. Wenn ein Darlehen über 300.000 Euro sechs Monate lang nur teilweise abgerufen wird, summieren sich die Bereitstellungszinsen schnell auf mehrere tausend Euro. Die bereitstellungszinsfreie Zeit variiert je nach Bank zwischen zwei und zwölf Monaten – ein wichtiger Verhandlungspunkt.
Beispiel: Bauherrin Meier nimmt ein Darlehen über 280.000 Euro auf. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt drei Monate. Nach drei Monaten sind erst 80.000 Euro abgerufen. Auf die verbleibenden 200.000 Euro zahlt sie 0,25 % monatlich = 500 Euro pro Monat. Die Bauzeit verzögert sich um vier Monate – Zusatzkosten: 2.000 Euro Bereitstellungszinsen.
Praxis-Tipp
Verhandeln Sie eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit – bei Neubauprojekten mindestens sechs, besser zwölf Monate. Einige Banken bieten gegen einen leichten Zinsaufschlag von 0,02 bis 0,05 Prozent verlängerte zinsfreie Zeiträume an. Koordinieren Sie den Darlehensvertrag mit dem realistischen Bauablaufplan.
Vergleichen Sie Finanzierungsangebote mit dem Baufinanzierungs-Vergleich.



