Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit – Nutzungsrecht für bestimmte Personen
Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einer bestimmten Person gestattet, ein fremdes Grundstück in einzelner Beziehung zu nutzen. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit, die an ein anderes Grundstück gebunden ist, steht dieses Recht einer konkreten natürlichen oder juristischen Person zu. Es ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
Warum ist das wichtig?
Typische Fälle sind Leitungsrechte von Energieversorgern (Strom, Gas, Wasser), Wegerechte für einzelne Personen oder das Recht eines Mobilfunkanbieters, einen Sendemast auf dem Grundstück zu betreiben. Für Käufer ist die Prüfung der Grundbuchabteilung II essentiell: Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten eines Energieversorgers kann die Bebaubarkeit eines Teilbereichs einschränken. Die Dienstbarkeit erlischt automatisch mit dem Tod des Berechtigten oder der Auflösung der juristischen Person.
Beispiel: Im Grundbuch eines Baugrundstücks in Rostock ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke eingetragen: ein 3 Meter breiter Leitungsstreifen quer über das Grundstück. Der geplante Garagenbau muss 2 Meter verschoben werden. Die Stadtwerke zahlen keine Entschädigung, da die Dienstbarkeit bereits beim Voreigentümer eingetragen wurde.
Praxis-Tipp
Fordern Sie vor dem Grundstückskauf einen aktuellen Grundbuchauszug an und lassen Sie sich alle eingetragenen Dienstbarkeiten genau erklären. Zeichnen Sie die betroffenen Bereiche in den Lageplan ein, um Konflikte mit Ihrer Bauplanung frühzeitig zu erkennen. Prüfen Sie, ob für die Dienstbarkeit eine laufende Entschädigung gezahlt wird.
Planen Sie Ihre Kaufnebenkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

