Bestellerprinzip
Bestellerprinzip – Wer bestellt, bezahlt den Makler
Das Bestellerprinzip legt fest, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Bei Mietwohnungen gilt diese Regelung seit Juni 2015 bundesweit: Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt er die Courtage. Seit Dezember 2020 gilt zudem bei Kaufimmobilien eine Provisionsteilung, wenn der Makler für beide Seiten tätig wird.
Warum ist das wichtig?
Vor Einführung des Bestellerprinzips bei Mietwohnungen zahlten Mieter routinemäßig zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer an den Makler. Bei einer Kaltmiete von 900 Euro waren das 2.142 Euro. Seitdem ist dieser Posten für Mieter weggefallen, wenn der Vermieter den Makler einschaltet. Beim Immobilienkauf sorgt die seit 2020 geltende Provisionsteilung dafür, dass Käufer maximal den gleichen Prozentsatz wie der Verkäufer zahlen. Das hat die Kaufnebenkosten in einigen Bundesländern deutlich reduziert.
Beispiel: Beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Berlin für 380.000 Euro vereinbart der Verkäufer 3 Prozent Provision mit dem Makler. Der Käufer zahlt ebenfalls maximal 3 Prozent: 11.400 Euro statt der früher üblichen 7,14 Prozent (27.132 Euro). Ersparnis für den Käufer: 15.732 Euro.
Praxis-Tipp
Lassen Sie sich den Maklervertrag zeigen und prüfen Sie, welche Provisionshöhe vereinbart ist. Bei Mietwohnungen darf der Makler nur dann Provision vom Mieter verlangen, wenn der Mieter den Makler selbst exklusiv beauftragt hat. Dokumentieren Sie, wie der Kontakt zum Makler zustande kam, falls es später Streit um die Zahlungspflicht gibt.
Berechnen Sie die Maklerkosten beim Kauf mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

