Disagio

Disagio – Abschlag auf den Darlehensbetrag

Das Disagio (auch Damnum oder Abgeld) bezeichnet den prozentualen Abschlag zwischen dem Nennwert eines Darlehens und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Es stellt wirtschaftlich eine Vorauszahlung auf die Zinsen dar. Im Gegenzug sinkt der Nominalzins für die gesamte Laufzeit. Das Gegenteil – eine Auszahlung über dem Nennwert – nennt man Agio.

Warum ist das wichtig?

Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich vorteilhaft sein: Bei vermieteten Immobilien lassen sich die vorausgezahlten Zinsen als Werbungskosten absetzen. Wenn die Zinsbindung mindestens fünf Jahre beträgt und das Disagio nicht mehr als 5 Prozent beträgt, ist der Sofortabzug im Zahlungsjahr möglich. Bei höherem Disagio muss über die Zinsbindungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Selbstnutzer profitieren nicht, da Schuldzinsen für die eigene Wohnung steuerlich irrelevant sind.

Beispiel: Eine Ärztin kauft eine Praxisimmobilie in Heidelberg für 520.000 Euro und vereinbart ein Darlehen über 400.000 Euro mit 3 % Disagio. Ausgezahlt werden 388.000 Euro, einbehalten 12.000 Euro. Der Nominalzins sinkt von 3,6 % auf 3,2 %. Im Kaufjahr setzt sie 12.000 Euro als Werbungskosten ab und spart bei 42 % Grenzsteuersatz sofort 5.040 Euro.

Praxis-Tipp

Rechnen Sie genau nach, ob sich das Disagio über die Gesamtlaufzeit lohnt: Die Auszahlungsminderung muss durch die Zinsersparnis und den Steuervorteil überkompensiert werden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die optimale Höhe und achten Sie darauf, dass das Disagio marktüblich bleibt, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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