Drittverwendungsfähigkeit
Drittverwendungsfähigkeit – Universelle Nutzbarkeit als Wertfaktor
Die Drittverwendungsfähigkeit beschreibt, wie leicht eine Immobilie von einem anderen Nutzer als dem aktuellen verwendet werden kann. Eine Standard-Dreizimmerwohnung hat hohe Drittverwendungsfähigkeit – praktisch jeder kann sie nutzen. Ein Spezialgebäude wie eine Autowaschanlage oder ein Kirchengebäude hat dagegen eine sehr geringe Drittverwendungsfähigkeit, weil die Umnutzung aufwendig oder unmöglich ist.
Warum ist das wichtig?
Banken bewerten die Drittverwendungsfähigkeit bei der Kreditvergabe: Je flexibler ein Gebäude nutzbar ist, desto höher der Beleihungswert und desto günstiger die Finanzierungskonditionen. Spezialisierte Immobilien wie Bowlingbahnen, Kinos oder Seniorenheime erhalten deutlich niedrigere Beleihungsausläufe. Auch beim Wiederverkauf spielt die Drittverwendungsfähigkeit eine zentrale Rolle – eine universell nutzbare Immobilie findet schneller einen Käufer zu einem besseren Preis.
Beispiel: Ein Investor prüft zwei Gewerbeimmobilien in Dortmund: Ein Bürogebäude (320.000 Euro) und ein ehemaliges Autohaus mit Werkstatthalle (280.000 Euro). Die Bank bewertet das Bürogebäude mit 85 % Beleihungswert, das Autohaus nur mit 55 %. Grund: Das Bürogebäude kann sofort von jedem Unternehmen bezogen werden, das Autohaus erfordert kostspielige Umbauten.
Praxis-Tipp
Bevorzugen Sie bei Kapitalanlagen Immobilien mit hoher Drittverwendungsfähigkeit – flexible Grundrisse, Standard-Raumhöhen, ausreichend Stellplätze. Vermeiden Sie hochspezialisierte Umbauten, die den Nutzerkreis einschränken. Fragen Sie sich immer: Wie leicht finde ich einen neuen Mieter oder Käufer?
Bewerten Sie Ihre Immobilie mit dem Rendite-Check.

