Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung ist das Recht des Vermieters, einen Mietvertrag zu kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Voraussetzungen
- Berechtigter Personenkreis: Vermieter selbst, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Ehepartner, Lebenspartner, Pflegepersonal
- Konkreter Bedarf: Der Bedarf muss nachvollziehbar und ernsthaft sein
- Kündigungsfristen: 3 Monate (bis 5 Jahre Mietdauer), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre)
Fragen Sie immer nach dem Energieausweis. Hohe Energiekosten von 3–5 €/m² im Monat können Ihre Rendite um bis zu 2 Prozentpunkte schmälern.

Häufige Fehler
Vorgetäuschter Eigenbedarf kann zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen. Der Bedarf muss zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen und darf nicht nur vorgeschoben sein. In vielen Großstädten gelten zusätzlich Kündigungssperrfristen nach Umwandlung in Eigentumswohnungen (bis zu 10 Jahre).
Häufige Fragen
Brutto- oder Nettorendite – was ist wichtiger?
Die Nettorendite, denn sie berücksichtigt alle laufenden Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko. Die Bruttorendite allein kann täuschen.
Ab welcher Rendite lohnt sich eine Kapitalanlage?
Als Daumenregel: Die Nettorendite sollte mindestens 1–2 % über dem aktuellen Bauzins liegen, damit sich die Investition auch nach Finanzierungskosten rechnet.

