Eigentümergemeinschaft
Eigentümergemeinschaft – Gemeinsam Verantwortung tragen
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht automatisch, wenn ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Alle Eigentümer bilden kraft Gesetzes eine Gemeinschaft, die das gemeinschaftliche Eigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen – gemeinsam verwaltet. Die WEG ist seit der Reform 2020 eine rechtsfähige Gemeinschaft und kann als solche klagen und verklagt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Eigentümergemeinschaft trifft alle wesentlichen Entscheidungen über Instandhaltung, Modernisierung und Finanzen des Gemeinschaftseigentums. Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung mit Mehrheit gefasst – auch gegen den Willen Einzelner. Das bedeutet: Als Wohnungseigentümer können Sie zu Sonderumlagen in fünfstelliger Höhe verpflichtet werden, wenn die Mehrheit eine teure Sanierung beschließt. Die WEG-Reform 2020 hat die Beschlussfassung vereinfacht und die Position des Verwalters gestärkt.
Beispiel: In einer WEG mit 12 Einheiten in Wiesbaden beschließen 8 Eigentümer die energetische Dachsanierung für 180.000 Euro. Jeder Eigentümer zahlt anteilig nach Miteigentumsanteilen: bei 83/1000 Anteilen sind das 14.940 Euro als Sonderumlage. Die vier Gegenstimmen ändern nichts am rechtskräftigen Beschluss.
Praxis-Tipp
Lesen Sie vor dem Wohnungskauf die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen und den aktuellen Wirtschaftsplan. Achten Sie auf geplante Sanierungen, Rückstände beim Hausgeld und Konflikte innerhalb der Gemeinschaft. Eine gut funktionierende WEG mit ausreichender Instandhaltungsrücklage ist wertvoller als eine zerstrittene Gemeinschaft mit Sanierungsstau.
Kalkulieren Sie den Cashflow Ihrer Eigentumswohnung mit dem Cashflow-Rechner.

