Eigentümergrundschuld
Eigentümergrundschuld – Rangstelle sichern für die Zukunft
Eine Eigentümergrundschuld entsteht, wenn der Eigentümer einer Immobilie eine Grundschuld auf sein eigenes Grundstück eintragen lässt oder wenn eine bestehende Fremdgrundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt wird. Der Eigentümer hält dann selbst das Grundpfandrecht an seiner Immobilie.
Warum ist das wichtig?
Die Eigentümergrundschuld sichert eine wertvolle Rangstelle im Grundbuch. Wird sie gelöscht, rücken nachrangige Gläubiger auf. Möchte der Eigentümer später erneut finanzieren, muss eine neue Grundschuld an einer möglicherweise schlechteren Rangstelle eingetragen werden. Banken bieten für erstrangige Grundschulden deutlich bessere Konditionen als für nachrangige. Eine bestehende Eigentümergrundschuld kann jederzeit an einen neuen Kreditgeber abgetreten werden.
Beispiel: Herr Klein hat sein Haus in Trier vollständig abbezahlt. Die Grundschuld über 220.000 Euro wird automatisch zur Eigentümergrundschuld. Fünf Jahre später benötigt er 80.000 Euro für eine Dachsanierung. Er tritt die bestehende erstrangige Grundschuld an die finanzierende Bank ab – ohne Notar- und Grundbuchkosten für eine Neueintragung. Ersparnis: rund 1.400 Euro.
Praxis-Tipp
Löschen Sie eine Grundschuld nach Tilgung des Darlehens nicht vorschnell. Die Löschung kostet Notar- und Grundbuchgebühren und vernichtet einen wertvollen Rang. Bewahren Sie die Löschungsbewilligung der Bank sicher auf – Sie können sie jederzeit einsetzen, sollten aber die Grundschuld zunächst als Eigentümergrundschuld stehen lassen.
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