Eigentümerversammlung
Eigentümerversammlung – Das Parlament der Wohnungseigentümer
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mindestens einmal jährlich lädt der Verwalter zur ordentlichen Versammlung ein. Hier werden der Wirtschaftsplan beschlossen, die Jahresabrechnung genehmigt, der Verwalter bestellt oder abberufen und Instandhaltungsmaßnahmen beschlossen. Seit der WEG-Reform 2020 sind auch Online-Teilnahme und Umlaufbeschlüsse erleichtert worden.
Warum ist das wichtig?
Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle Wohnungseigentümer bindend – auch für Abwesende und für spätere Käufer einer Wohnung. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die anwesenden oder vertretenen Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Für bauliche Veränderungen reicht seit 2020 die einfache Mehrheit. Wer einen Beschluss anfechten will, muss innerhalb eines Monats Klage beim Amtsgericht erheben.
Beispiel: In einer WEG in Mannheim mit 20 Einheiten findet die jährliche Versammlung statt. 14 Eigentümer (65 % der Miteigentumsanteile) sind anwesend oder vertreten. Tagesordnungspunkt 5: Erneuerung der Heizungsanlage für 95.000 Euro. 10 Eigentümer stimmen dafür, 4 dagegen. Der Beschluss ist wirksam und verpflichtet alle 20 Eigentümer zur anteiligen Kostentragung.
Praxis-Tipp
Nehmen Sie an jeder Eigentümerversammlung teil oder lassen Sie sich vertreten – nur so können Sie mitbestimmen. Prüfen Sie die Tagesordnung vorab und stellen Sie rechtzeitig Ergänzungsanträge. Wenn Sie eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen, fragen Sie den Verwalter nach den Protokollen der letzten Versammlungen und prüfen Sie die Beschlusslage.
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