Erbbaurecht (Erbpacht)
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich Erbpacht) ist das vererbliche und veräußerliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen jährlichen Erbbauzins, besitzt aber das Gebäude.
Eckdaten
- Laufzeit: Typisch 75–99 Jahre
- Erbbauzins: Meist 3–5 % des Grundstückswerts pro Jahr
- Anpassung: Erbbauzins kann alle 3 Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst werden
- Eintragung: Im Erbbaugrundbuch (eigenständiges Grundbuchblatt)
Wichtig: Kaufnebenkosten sind in der Regel nicht finanzierbar – die meisten Banken erwarten, dass Sie diese vollständig aus Eigenkapital bezahlen.
Vor- und Nachteile
Vorteil: Geringere Anschaffungskosten, da kein Grundstückskauf nötig. Nachteil: Laufende Erbbauzinszahlung, eingeschränkte Verfügungsgewalt, Wertverlust bei auslaufendem Erbbaurecht. Banken finanzieren Erbbaurecht-Immobilien oft nur mit höheren Auflagen.
Viele Käufer unterschätzen den Zeitaufwand, den eine Immobilientransaktion mit sich bringt. Von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin vergehen in der Regel 2–4 Monate. Planen Sie diese Zeit ein und treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen.
Lassen Sie sich nie unter Zeitdruck setzen – auch wenn der Makler drängt. Ein seriöses Angebot bleibt auch nach einer Nacht Bedenkzeit bestehen.
Die genauen Kaufnebenkosten ermitteln Sie mit dem Kaufnebenkosten Rechner.

