Erschließungskosten

Erschließungskosten – Das Grundstück ans Netz bringen

Erschließungskosten entstehen durch die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur: Straße, Gehweg, Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Regenwasserentsorgung. Man unterscheidet die innere Erschließung (auf dem eigenen Grundstück) und die äußere Erschließung (vom Grundstück bis zum öffentlichen Netz). Die äußeren Kosten werden überwiegend von der Gemeinde erhoben.

Warum ist das wichtig?

Erschließungskosten werden von Bauherren regelmäßig unterschätzt und können je nach Lage und Grundstücksgröße zwischen 10.000 und 65.000 Euro betragen. Bei einem noch nicht erschlossenen Grundstück in einem Neubaugebiet fallen alle Kosten auf einmal an. Bei einem bereits teilerschlossenen Grundstück können nachträglich Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn die Gemeinde die Infrastruktur erweitert. Diese Beitragspflicht gilt auch für spätere Eigentümer.

Beispiel: Neubaugebiet in Gütersloh: Wasseranschluss (3.800 Euro), Abwasseranschluss (4.500 Euro), Stromanschluss (2.200 Euro), Gasanschluss (1.800 Euro), Telekom (800 Euro), Straßenerschließungsbeitrag (8.200 Euro pro 100 m Frontlänge). Bei einem 500 m² Grundstück mit 20 m Straßenfront: Gesamtkosten rund 14.740 Euro – nicht im Grundstückspreis enthalten.

Praxis-Tipp

Fragen Sie beim Grundstückskauf den Verkäufer und die Gemeinde explizit nach dem Erschließungszustand und eventuell noch ausstehenden Beiträgen. Ein „voll erschlossenes“ Grundstück bedeutet: Alle Anschlüsse liegen bis zur Grundstücksgrenze. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass keine Nachforderungen ausstehen.

Planen Sie alle Kosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.