Fehlbelegungsabgabe
Fehlbelegungsabgabe – Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen
Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Ausgleichszahlung, die Mieter von Sozialwohnungen leisten müssen, wenn ihr Einkommen die Einkommensgrenze für den Bezug einer geförderten Wohnung überschreitet. Sie wurde eingeführt, um den Vorteil der subventionierten Miete abzuschöpfen, wenn die wirtschaftliche Bedürftigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Regelungen unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern.
Warum ist das wichtig?
Für Vermieter von Sozialwohnungen ist die Fehlbelegungsabgabe relevant, weil sie die Fluktuation in geförderten Beständen beeinflusst. Mieter, die die Abgabe zahlen müssen, ziehen häufiger in eine freie Wohnung um, was Neuvermietungschancen schafft. Die meisten Bundesländer haben die Fehlbelegungsabgabe inzwischen abgeschafft – sie gilt nur noch in wenigen Kommunen. Wo sie erhoben wird, beträgt sie typischerweise 1,50 bis 4,00 Euro pro Quadratmeter und Monat, gestaffelt nach Einkommensüberschreitung.
Beispiel: Eine Familie in einer hessischen Sozialwohnung (80 m², geförderte Miete 5,50 Euro/m²) verdient jährlich 15.000 Euro über der Einkommensgrenze. Die Fehlbelegungsabgabe beträgt 2,50 Euro pro Quadratmeter: 200 Euro monatlich zusätzlich zur Miete. Die Gesamtbelastung steigt auf 640 Euro – nah an der örtlichen Vergleichsmiete von 9,20 Euro/m² (736 Euro).
Praxis-Tipp
Prüfen Sie als Mieter einer Sozialwohnung regelmäßig, ob die Fehlbelegungsabgabe in Ihrer Kommune noch erhoben wird – viele Städte haben sie abgeschafft. Falls Sie betroffen sind, prüfen Sie, ob ein Wechsel in eine freie Wohnung wirtschaftlich sinnvoller ist. Als Investor in Sozialwohnungsbestände sollten Sie die Fehlbelegungsabgabe als Faktor bei der Fluktuationsplanung berücksichtigen.
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