Fertigstellungsgarantie
Fertigstellungsgarantie – Schutz vor Bauträger-Insolvenz
Die Fertigstellungsgarantie (auch Fertigstellungsbürgschaft) ist eine Sicherheit, die ein Bauträger oder Generalunternehmer dem Käufer stellt. Eine Bank oder Versicherung garantiert, dass das Bauvorhaben auch dann fertiggestellt wird, wenn der Bauträger zahlungsunfähig wird. Die Garantiesumme entspricht in der Regel den bereits geleisteten Zahlungen abzüglich des Baufortschritts.
Warum ist das wichtig?
Jährlich gehen in Deutschland mehrere hundert Bauunternehmen insolvent. Für Bauherren und Käufer kann eine solche Insolvenz den finanziellen Ruin bedeuten: Das Geld ist bezahlt, aber das Haus steht nur als Rohbau. Die Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen kostet oft 30 bis 50 Prozent mehr als die ursprüngliche Kalkulation. Eine Fertigstellungsgarantie einer deutschen Bank bietet wirksamen Schutz, da der Garant im Insolvenzfall einspringt.
Beispiel: Ein Paar in Paderborn kauft eine Neubau-Doppelhaushälfte vom Bauträger für 365.000 Euro. Nach dem Rohbau (55 % der Zahlungen geleistet: 200.750 Euro) wird der Bauträger insolvent. Ohne Fertigstellungsgarantie: geschätzte Mehrkosten für die Fertigstellung durch eine andere Firma: 85.000 Euro. Mit Fertigstellungsgarantie: Die Bürgschaftsbank beauftragt die Fertigstellung und trägt die Mehrkosten.
Praxis-Tipp
Bestehen Sie beim Kauf vom Bauträger auf einer Fertigstellungsgarantie einer deutschen Geschäftsbank oder einer etablierten Versicherung. Akzeptieren Sie keine Patronatserklärungen der Muttergesellschaft als Ersatz. Prüfen Sie, ob die Garantie auch Mängelbeseitigungskosten nach Fertigstellung abdeckt. Die Kosten von 0,5 bis 1,5 Prozent der Bausumme sind eine lohnende Investition.
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