Freistellungserklärung

Die Freistellungserklärung (auch Lastenfreistellungserklärung) ist eine Erklärung der Bank des Verkäufers, dass sie bereit ist, die auf der Immobilie lastende Grundschuld nach Kaufpreiszahlung zu löschen.

Warum ist sie wichtig?

Die meisten Immobilien sind mit einer Grundschuld der finanzierenden Bank belastet. Der Käufer möchte die Immobilie lastenfrei erwerben. Die Freistellungserklärung garantiert, dass die Grundschuld des Verkäufers gelöscht wird, sobald der Kaufpreis (teilweise) an die Bank des Verkäufers geflossen ist.

Achtung: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

Ablauf

  • Der Notar fordert die Freistellungserklärung bei der Bank des Verkäufers an
  • Die Bank benennt den Betrag und das Konto für die Ablösung
  • Der Notar leitet einen Teil des Kaufpreises an die Bank weiter
  • Nach Eingang erteilt die Bank die Löschungsbewilligung

Die Notarkosten für Ihren Immobilienkauf berechnen Sie mit dem Notarkosten Rechner.

Tipp: Kalkulieren Sie immer einen Puffer von 10–15 % für unerwartete Kosten ein. Besonders bei Altbauten tauchen oft Überraschungen auf.