Gemarkung
Gemarkung – Die übergeordnete Grundstückseinheit im Kataster
Die Gemarkung ist die größte Flächeneinheit im deutschen Liegenschaftskataster. Sie umfasst ein zusammenhängendes Gebiet, das historisch oft einer Gemeinde oder einem Ortsteil entspricht. Jede Gemarkung ist in Flure unterteilt, die wiederum aus einzelnen Flurstücken bestehen. Die vollständige Katasterbezeichnung eines Grundstücks lautet: Gemarkung – Flur – Flurstück.
Warum ist das wichtig?
Die Gemarkung ist ein unverzichtbares Identifikationsmerkmal für jedes Grundstück. Im Grundbuch wird sie neben Flur und Flurstück als Kennzeichnung verwendet. Bei größeren Städten gibt es dutzende Gemarkungen mit identischen Flurstücknummern – nur die Gemarkung macht die Zuordnung eindeutig. Auch für Bodenrichtwerte, Bauplanungsrecht und die Grundsteuererklärung ist die korrekte Gemarkung erforderlich.
Beispiel: In Hamburg gibt es über 100 Gemarkungen. Das Flurstück 234 in der Gemarkung Eimsbüttel ist ein völlig anderes Grundstück als Flurstück 234 in der Gemarkung Altona. Ein Fehler bei der Gemarkungsangabe im Kaufvertrag würde zum Erwerb des falschen Grundstücks führen. Der Notar prüft dies anhand des Grundbuchauszugs.
Praxis-Tipp
Gleichen Sie bei Kaufvertragsunterlagen immer die Gemarkung mit dem aktuellen Grundbuchauszug und der Liegenschaftskarte ab. Im Online-Portal Ihrer Landesvermessung können Sie kostenlos prüfen, welche Gemarkung zu Ihrer Adresse gehört. Für die Grundsteuererklärung finden Sie die Gemarkungsnummer auf Ihrem Einheitswertbescheid oder im BORIS-Portal.
Berechnen Sie die Kosten Ihres Grundstückskaufs mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

