Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum bezeichnet bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) alle Teile des Grundstücks und Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum gehören. Alle Eigentümer tragen gemeinsam die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung.
Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
- Tragende Wände, Fassade, Dach, Fundament
- Treppenhaus, Flure, Aufzug
- Heizungsanlage, Hauptleitungen (Wasser, Strom, Gas)
- Fenster (Außenseite), Balkone (tragende Teile)
- Garten, Stellplätze (sofern nicht Sondereigentum)
- Grundstück

Kostenverteilung
Die Kosten werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt, sofern die Teilungserklärung keine abweichende Regelung trifft. Die Eigentümerversammlung beschließt über Instandhaltungsmaßnahmen.
Hinweis: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.
Das monatliche Hausgeld berechnen Sie mit dem Hausgeld Rechner.
Häufige Fragen
Was ist der Kaufpreisfaktor?
Der Kaufpreisfaktor (auch Vervielfältiger genannt) ergibt sich aus Kaufpreis geteilt durch Jahresnettokaltmiete. Ein Faktor unter 20 gilt als günstig, über 25 als teuer. In München liegt er oft über 35.



