Gewerbemietvertrag

Gewerbemietvertrag – Andere Regeln als bei Wohnraum

Der Gewerbemietvertrag regelt die Vermietung von Räumen zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken: Büros, Ladenlokale, Praxen, Werkstätten oder Gastronomie. Im Gegensatz zum stark regulierten Wohnmietrecht gilt beim Gewerbemietvertrag weitgehende Vertragsfreiheit. Es gibt weder Mietpreisbremse noch Kündigungsschutz – die Parteien können fast alles frei vereinbaren.

Warum ist das wichtig?

Für Investoren bieten Gewerbeimmobilien höhere Renditen als Wohnimmobilien, aber auch mehr Risiko. Gewerbemietverträge laufen typischerweise 5 bis 10 Jahre fest, was Planungssicherheit bietet. Dafür ist der Leerstand bei Mieterwechsel oft länger und die Mietersuche aufwendiger. Umsatzsteuer auf die Miete kann optiert werden, was für beide Seiten steuerliche Vorteile bietet. Allerdings fehlt der Mieterschutz: Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter schneller kündigen.

Beispiel: Ein Arzt mietet eine 120 m² Praxis in Aachen für 14 Euro/m² netto kalt (1.680 Euro) mit 10-Jahres-Festlaufzeit und Indexklausel. Die Jahresmiete steigt automatisch, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als 10 Prozent gestiegen ist. Nach drei Jahren Inflation von 12 Prozent steigt die Miete auf 1.882 Euro. Bei Wohnraum wäre diese Anpassung durch die Mietpreisbremse begrenzt.

Praxis-Tipp

Vereinbaren Sie bei Gewerbemietverträgen immer eine Indexklausel oder Staffelmiete, um Inflationsschutz zu gewährleisten. Sichern Sie sich als Vermieter eine Kaution von drei bis sechs Monatsmieten sowie eine Bürgschaft. Regeln Sie detailliert den Zustand bei Rückgabe, da Gewerberäume oft stark individualisiert werden.

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